Seit dem 01.01.2014 hat mit dem Asyl-Migration- und Integrationsfonds (AMIF) eine neue Förderperiode begonnen. Der neue Fonds deckt mit seinen Schwerpunkten „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration“ und „Rückkehr“ die Bereiche ab, die bisher durch die SOLID-Fonds Europäischer Integrationsfonds, Flüchtlingsfonds und Rückkehrfonds gefördert wurden. Anders als bisher wird es im AMIF nur einen Basisrechtsakt für alle drei Bereiche, die Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds (AMIF-VO), sowie eine Verordnung zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für die Fondsverwaltung geben. Die beiden Verordnungen für den AMIF liegen derzeitig in Entwurfsfassungen vor, der letzte Stand datiert auf den 18.12.2013. Die Verordnungen werden voraussichtlich im März 2014 in ihrer endgültigen Fassung verabschiedet werden.
Nationales Programm
Im Programmdialog zwischen Deutschland und der EU-Kommission am 11. Juli 2013 wurden die Ziele des 7-jährigen nationalen Programms für den AMIF sowie Strategien zur Erreichung dieser Ziele festgelegt.
Im Bereich Rückkehr sollen die Schwerpunkte wie bisher auf den Themen Beratung, Rückkehrunterstützung und verstärkt auf der Reintegration liegen. Im Flüchtlingsbereich sollen insbesondere der Bereich der Aufnahme, aber auch das Asylverfahren unterstützt werden. Neben einer Verbesserung der Beratung und Erstorientierung Asylsuchender stehen Identifizierung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger im Fokus. Im Bereich der Integration wird ein stärkerer Fokus auf der Vorintegration liegen, aber auch auf der Verbesserung des Integrationsmanagements und der Teilhabe am ökonomischen, sozialen, kulturellen und poltischen Leben.
Ein Entwurf des nationalen Programms wurde im Dezember im Bundesministerium des Inneren mit den Vertretern der Länder besprochen, die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme haben. Der Programmentwurf soll im Anschluss an die EU-Kommission gesandt werden. Die offizielle Genehmigung des nationalen Programms durch die Kommission wird voraussichtlich nicht vor dem 4. Quartal 2014 erfolgen.
Der deutsche Anteil an der Gesamtförderung 2014 bis 2020 wird voraussichtlich ca. 208 Mio. € betragen.
Ausschreibung 2014 und Projektlaufzeit
Es ist geplant im zweiten Quartal 2014, voraussichtlich im Juni, die Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen zu veröffentlichen. Die Ausschreibung wird für die einzelnen Handlungsfelder Maßnahmenbereiche einschließlich der konkret geplanten Maßnahmen, Indikatoren und Finanzansätze enthalten. Die maximal geförderte Projektlaufzeit im AMIF soll grundsätzlich 36 Monate betragen. Mit Antragstellung ist ein Gesamtfinanzplan mit einer Aufschlüsselung nach Projektjahren vorzulegen. Anders als bisher in den SOLID-Fonds können jedoch Mittel, die in einem Projektjahr nicht verausgabt werden, im darauffolgenden Projektjahr verwendet werden.
Elektronische Aktenführung und Registrierung
Die Registrierung erfolgt über ein online-basiertes Portal ausschließlich auf elektronischem Weg. Das Registrierungsportal wird voraussichtlich ab dem 01. März 2014 zur Verfügung stehen, der Zugang erfolgt über das Internet. Für Fragen zur Registrierung wird eine telefonische Hotline bei der EU-Zuständigen Behörde eingerichtet werden. Für die neue Förderperiode wird derzeit eine Web-Anwendung zur elektronischen Aktenverwaltung einschließlich elektronischer Antragstellung vorbereitet. Über das Online-Portal wird die Kommunikation mit den Trägern im Rahmen des AMIF von der Antragstellung, Mittelanforderung und-auszahlung bis zur Abrechnung abgedeckt. Die Träger können über das Portal alle notwendigen Unterlagen in die Datenbank übermitteln, so dass Schriftverkehr in Papierform weitestgehend nicht mehr notwendig ist. Neu ist auch das elektronische Registrierungsverfahren, das der Antragstellung vorgeschaltet ist.
Regionaltagungen 2014
2014 sind mehrere Regionaltagungen geplant. Dabei werden die Informationen über die AMIF-Förderperiode 2014 bis 2020 im Vordergrund stehen.
##Niedersachsen am 17.02.14
##Hamburg/Bremen/Schleswig-Holstein am 20.02.14
##Nordrhein-Westfalen am 12.03.14
##Thüringen/Sachsen/Sachsen-Anhalt am 25.03.14
##Bayern am 27.03.14
##Hessen/Rheinland-Pfalz voraussichtlich Ende März“
Den EU-Fonds-Infobrief in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: BAMF
Dokumente: eufondsinfobrief201401.pdf