Die Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE fordern unabhängig voneinander die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine neue Bleiberechtsregelung vorsieht. Knapp 90.000 Menschen leben derzeit lediglich geduldet, das heißt ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Über 51.000 davon bereits länger als sechs Jahre. Vielen Menschen, die derzeit nur über eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ verfügten, drohe mit dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung der Innenminister Ende 2011 ein Ende ihres vorläufigen Bleiberechts und der „Rückfall in die Duldung“.
Bleiberecht nach mehrjährigem legalen Aufenthalt gewähren
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll einem geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich „seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat“. Lebt er mit minderjährigen Kindern zusammen, soll die Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren erteilt werden; besonders schutzbedürftige Personen sollen sie nach zwei Jahren erhalten.
Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag Ähnliches. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der eine großzügige und humanitäre Bleiberechtsregelung vorsieht“. Sie soll dem Antrag zufolge Menschen nach spätestens fünfjähriger Aufenthaltsdauer „ohne wesentliche zusätzliche Bedingungen“ ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren. Bei Familien mit Kindern soll dies laut Vorlage nach drei Jahren der Fall sein und bei „bei besonders schutzbedürftigen Personen auch früher“.
Zugleich soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Linksfraktion im Rahmen der Innenministerkonferenz für eine Übergangsregelung einsetzen, mit der zum Jahreswechsel ein Rückfall von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ in die Duldung beziehungsweise deren Abschiebung verhindert wird. “
Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Die LINKE; Pressedienst des Deutschen Bundestages