Neue Broschüre: Berufsausbildung in Teilzeit

Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat auch die Teilzeitausbildung gestärkt. Eine Teilzeitberufsausbildung kann jetzt Alternative nicht nur für Auszubildende sein, die ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sondern beispielsweise auch für Menschen mit Behinderung oder Leistungssportler kann jetzt der Weg zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erleichtert werden. Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes steht eine Teilzeitberufsausbildung allen Interessierten offen. Das Bundesbildungsministerium hat eine neue Publikation veröffentlicht, in der die neuen Möglichkeiten einer Teilzeitberufsausbildung bei Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern, ausbildenden Betrieben und Lehrkräften bekannt gemacht und ausführlich erläutert werden. Neben Informationen über die neuen Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung bietet die Broschüre auch einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen und deren Ansprechpartner für Auszubildende – von der Berufsausbildungsbeihilfe bis hin zur Kinderbetreuung.

Die Broschüre kann im Netz runtergeladen werden oder als Printversion kostenfrei bestellt werden sowie beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de

Quelle: BMBF

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