Die monatlichen Leistungen für einen Hartz-IV-Empfänger sollen Anfang 2021 um sieben auf 439 Euro steigen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. Kleinkinder bekommen demnach 278 Euro und damit 28 Euro mehr. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 39 Euro mehr, ihre Bezüge steigen auf 367 Euro, wenn der Bundestag den Gesetzentwurf beschließt. Der Satz für sechs-bis 13-jährige Kinder soll nicht erhöht werden. Ehegatten und Partner sollen ab kommendem Jahr 395 Euro und damit pro Monat sechs Euro mehr erhalten. Die Nationale Armutskonferenz (NAK) kritisiert den Gesetzentwurf deutlich. Das Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen, sieht in den neu berechneten Regelsätzen nur einen Weiter-so des Bisherigen. Die Neuberechnung der Regelbedarfe überzeuge auch diesmal nicht. Seit Jahren beklagten Leistungsbeziehende, dass die Regelbedarfe zu niedrig ausfallen, um die täglichen Bedarfe sorgenfrei zu decken und ohne Scham und Stigma am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele Betroffene hätten tagtäglich existentielle Sorgen.
Quelle: Bundesregierung; NAK; DCV; Diakonie; epd