Nationale Armutskonferenz veröffentlicht Parallelbericht zu sozialen Rechten in Deutschland

Erstmals beteiligte sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung war die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 25. September 2018 in Genf.

Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sind diese Dinge nicht für alle Menschen selbstverständlich. Verletzungen sozialer Menschenrechte kommen auch bei uns immer wieder vor. Dabei hat Deutschland bereits 1973 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen.

Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte

„Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung“, macht nak-Sprecherin Barbara Eschen unmissverständlich klar. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen von 4,8% auf 9,6%.

Deutschland hat sich verpflichtet, die sozialen Rechte zu schützen. Hierzu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit.

Hintergrund:

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN- Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.

Auszüge aus dem NAK-Parallelbericht:

  1. Recht auf Arbeit und Berufsausbildung
    Die Bundesregierung verweist in ihrem Staatenbericht auf Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung bezieht ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Arbeit, Ausbildung und arbeitsmarktpolitischen Hilfen jedoch nur auf Asylsuchende mit einer sogenannten guten Bleibeperspektive und behält damit institutionelle Hürden für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus anderen Herkunftsstaaten bei. Diese Unterscheidung zwischen Asylsuchenden mit guter und schlechter Bleibeperspektive ist nicht sachgerecht und wirkt diskriminierend, da entgegen einer pauschalen Bewertung, die sich auf die Herkunft aus einem bestimmten Staat bezieht, in vielen Fällen dennoch individuelle Gründe für Schutz vorliegen können, die zu langfristigem bzw. dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland Führen. (…)
    Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Asylsuchende und geduldete Personen in allen Bundesländern – im Einklang mit internationalen Normen – in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt Gleichbehandlung erfahren. Sie sollten so früh wie möglich Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie zu allen Integrationsleistungen erhalten. (…)
  2. Erwerbsarmut
    (…)Für viele Menschen in Beschäftigung ist Armut bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut  in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen von 4,8% auf 9,6%. (…)

    Aufgrund enormer Problemlagen bei prekärer Beschäftigung, besteht ein großer politischerHandlungsbedarf. Ziel aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz ist es, prekäre Arbeit stärker in reguläre Arbeit umzuwandeln. (…) Die Nationale Armutskonferenz fordert die Eindämmung der Erwerbsarmut in Deutschland durch folgende Maßnahmen:
    Bekämpfung von Erwerbsarmut und Niedriglohnbereich, um gute Arbeitsbedingungen
    mit einem existenzsichernden Einkommen für alle Beschäftigten zu gewährleisten.
    Verbesserung des sozialen Schutzes für alle Menschen in den verschiedensten Lebenslagen: Insbesondere sind höhere Regelsätze für die Grundsicherung erforderlich und eine bessere Absicherung von Risiken der Arbeitslosigkeit. Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

  3. Grundsicherung in Deutschland und die Methode der Bedarfsermittlung
    (…)Die Regelsätze sind zu niedrig und müssten nach den Berechnungen der Diakonie und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes je nach Bedarfsgemeinschaft bis zu 150 Euro höher sein, um das soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. Unter anderem konnten die folgenden Abzüge von bei der statistischen Vergleichsgruppe erhobenen Ausgaben festgestellt werden, die beliebig erscheinen und das statistische Berechnungsmodell verletzten: Zimmerpflanzen, Haustiere, Gartenpflege, Weihnachtsbaum, Handy, Regenschirme, nicht in der Krankenversicherung erstattungsfähige Gesundheitskosten, Haftpflichtversicherung.
    Bei der Ermittlung der Bedarfe in der Grundsicherung sollte das Statistikmodell durchgehalten werden. Wenn die Ausgaben von Haushalten mit geringen Einkommen Maßstab für den Regelsatz sind, müssen die so erhobenen Bedarfe auch tatsächlich gelten. (…)

Kinderarmut
Kinderarmut stagniert in Deutschland auf hohem Niveau. (…) Die Regelsätze für Kinder werden in den Altersstufen bis 5 Jahre, 6 bis 13 Jahre und 14 bis 17 Jahre gesondert ermittelt. Allerdings sind auch hier Kürzungen im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben der statistischen Vergleichsgruppe zu beobachten. Nach den Berechnungen der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker in einem Gutachten für die Diakonie müssten die Regelsätze für Kinder bis zu 78 € höher sein. (…)

Die Nationale Armutskonferenz hat zentrale Forderungen zur Bekämpfung von Kinderarmut formuliert:

  1. Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden. Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.
  2. Ein einheitliches Existenzminimum für Kinder, das an alle in gleicher Höhe ausgezahlt wird: Für in Armut lebende Kinder soll es ergänzende bedarfsgerechte Leistungen geben.
  3. Die tatsächlichen Kosten müssen maßgebend für die mit dem Existenzminimum und dem Bildungs- und Teilhabepakte festgelegten Leistungen sein.
  4. Das schulische Mittagessen ist für in Armut lebende Kinder kostenfrei anzubieten.
  5. Für die Existenzsicherung von Kindern ist ein einheitliches Antragsverfahren mit einem Gesamtbescheid vorzusehen. Die Zahlung soll von einer Stelle in einer Summe erfolgen.

Quelle: Nationale Armutskonferenz

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