Der Nationale Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wurde bereits im Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Dem Beschluss ging ein Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft voraus, der federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gestaltet wurde. Die weitere Umsetzung soll ebenfalls durch einen Beirat im BMFSFJ begleitet werden. In einem Positionspapier vom September 2023 setzt sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit dem NAP kritisch auseinander.
Die AGJ bemängelt, dass eine Gesamtstrategie zur ressort- und ebenenübergreifenden Bekämpfung von Familien-, Kinder- und Jugendarmut bestehe. Ebenso wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. in ihrer Stellungnahme zur Kindergrundsicherung, erwartet die AGJ die Kombination aus armutssensibler Infrastruktur und Transferleistungen. Die Kindergarantie der EU verlangt passende Maßnahmen und Investitionen, u. a. In kostenlose Bildung, gesunde Ernährung, Gesundheitsversorgung, Wohnraumplanung und weitere Infrastruktur, die vor allem junge Menschen Teilhabe möglich machen.
Wirksame Armutsbekämpfung bei jungen Menschen gelingt nur mit Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen
Obgleich die zuständigen Ministerien zur Mitarbeit eingeplant sind, liefert der aktuell vorliegende NAP lediglich eine Auflistung von Maßnahmen, die wenig Bezug zueinander schaffen. Es fehlt offensichtlich eine gemeinsame interministerielle Strategie. Im Positionspapier der AGJ heißt es: „Es fehlen im NAP zukunftsorientierte, innovative Ideen und Ansätze, die die komplexen Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Armut umfassend adressieren und in eine langfristig angelegte Strategie eingebettet sind, die soziale Infrastruktur gemeinsam mit monetären Leistungen über Ressortgrenzen und Zuständigkeitsebenen hinausdenkt“.
Bund, Land und Kommunen müssen zur wirksamen Armutsbekämpfung bei jungen Menschen zusammenarbeiten. Das betrifft nicht nur die Strategie, sondern auch die Finanzierung. Die AGJ kritisiert an dieser Stelle die fehlende finanzielle Unterfütterung des NAP, der laut EU-Kindergarantie bis 2030 umgesetzt werden soll. Zudem signalisiere der Sparhaushalt 2024 und der Ausblick auf die Folgejahre bis 2027 kein kohärentes Konzept für Investitionen in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen.
Positiv wertet die AGJ zugleich, dass der NAP eine klare und nachvollziehbare Struktur biete und damit einen guten Überblick zur Ausgangslage. Auch die Entscheidung, mit Ekin Deligöz eine Parlamentarische Staatssekretärin zur hochrangigen Koordinatorin zu ernennen, zeige die Bedeutung des NAP. Das Abstellen der genannten Defizite und damit das notwendige Engagement zur Verbesserung des NAP stehen jedoch aus.
Quellen: AGJ, BAG KJS