Den Mindestlohn für Teilzeitkräfte aufweichen

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine Gesetztesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Seit 2015 gilt der Mindestlohn. Unabhängig davon, ob man Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Die Arbeitszeit muss für die korrekte Abrechnung des Mindestlohns erfasst werden. Laut Kieler Jamaika-Koalition stellt diese Dokumentationspflicht einen Mehraufwand dar. Diesen will Sie mit ihrer Gesetzesinitiative abschaffen. Um den Bürokratieaufwand zu reduzieren, sollen mit dem Gesetzentwurf die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG handhabbarer und praxisnäher gestaltet werden.

Für Arbeitnehmer/-innen deren verstetigtes monatliches Gehalt mehr als 2.958,- Euro brutto beträgt, entfällt die Dokumentationspflicht. Ebenso für Arbeitnehmer/-innen, die in den letzten zwölf Monaten nachweislich mehr als 2.000,- Euro (brutto) pro Monat verdient haben. Eine Unterscheidung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten findet bei diesen Schwellenwerten nicht statt.

Ursprünglich hatte Schleswig-Holstein das Vorhaben auf die Tagesordnung des Bundesrates am 3.11.2017 setzen lassen. eine Behandlung des Gesetzentwurfs im Plenum wurde jedoch zurückgezogen und dieses Anliegen direkt in die Ausschüsse verwiesen. Diese beraten nun vom 6. bis 10. November darüber. Voraussichtlich kommt das Vorhaben am 29.11.2017 ins Plenum des Bundesrats.“

Quelle: Bundesland Schleswig-Holstein; Bundesrat; DGB

Ähnliche Artikel

Cover des Kinder- und Jugendhilfereports

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen

Der „Kinder- und Jugendhilfereport“ (KJH-Report) bündelt wichtige statistischen Daten zur gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verdichtet sie zu Kennzahlen. Basierend darauf liefert der

Skip to content