Medizinische Altersermittlung bei jungen Geflüchteten

Die Union dringt auf obligatorische medizinische Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die IPPNW lehnen diese Vorschläge als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache gegen Geflüchte ab.Nadine Schön (CDU), die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, verlangt „bundeseinheitliche Standards für die Altersfeststellung von jugendlichen Ausländern, die ohne Papiere nach Deutschland einreisen“. Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe dürfe nur wirklich Schutzbedürftigen zukommen – im Bedarfsfall auch jungen Volljährigen bis 21 Jahre. Für die CDU-Politikerin ist es nicht länger hinnehmbar, dass durch die „laxe Handhabung vieler Jugendämter nach Schätzungen von Experten mindestens ein Drittel bis zur Hälfte der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter ist – eine große Anzahl sogar Mitte zwanzig“.

Ausreichende gesetzliche Regelung besteht bereits

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) verweist in einer Stellungnahme zu diesen Forderungen auf eine bereits bestehende gesetzliche Regelung: Der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren ein Gesetz beschlossen, welches das Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen der Jugendhilfe in § 42f SGB VIII abschließend regelt. Die ärztliche Untersuchung zur Einschätzung des Alters ist hier als ultima ratio gesetzlich festgeschrieben. Vorrang haben die Auswertung vorliegender Identiätsdokumente und die professionelle Inaugenscheinnahme pädagogisch geschulter Fachkräfte des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. BumF stellt heraus, dass diese Regelung sowohl kinderrechtlichen als auch völkerrechtlichen Vorgaben entspricht. Medizinische Verfahren griffen in die körperliche und seelische Integrität der Geflüchteten ein und gewährleisteten kein verlässliches Ergebnis.

Die Stellungnahme der Fachverbände zur Alterfeststellung lesen Sie hier.

Quelle: Welt am Sonntag; KNA; BumF

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