Maßnahmen der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ sollen 10.000 Plätze für Assistierte Ausbildung bringen

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort in erster Linie auf die neue „Allianz für Aus- und Weiterbildung“, die im Grunde die gleichen Ziele wie die BA-Initiative verfolgt.

„Die Partner der neuen „Allianz“ wollen gemeinsam die berufliche Bildung stärken und für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung werben. Jedem ausbildungsinteressierten Menschen soll ein Pfad aufgezeigt werden, der ihn frühestmöglich zu einem Berufsabschluss führen kann. Die betriebliche Ausbildung hat dabei klaren Vorrang. Bund, Wirtschaft, Gewerkschaften und Länder haben sich in der „Allianz“ zu konkreten Beiträgen verpflichtet, um diese Ziele zu realisieren.

Die Partner der „Allianz“ wollen den Einstieg in eine Assistierte Ausbildung auf den Weg bringen. Durch Assistierte Ausbildung sollen mehr junge Menschen in betrieblicher Berufsausbildung zu einem beruflichen Abschluss gebracht werden und dazu auch die Unternehmen bei der Ausbildung unterstützt werden. Als ersten Schritt streben sie für das Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu 10.000 Plätze für die assistierte Ausbildung an; die Bundesregierung wird hierzu eine Gesetzesinitiative einbringen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter bereitgestellt.

Darüber hinaus werden die ausbildungsbegleitenden Hilfen ausgebaut. Dadurch sollen künftig alle jungen Menschen, die Unterstützung zur Aufnahme und zum erfolgreichen Absolvieren der Ausbildung benötigen, rechtzeitig mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gefördert werden können; nicht erst wenn der Ausbildungsabbruch droht. Auch hierzu wird die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative einbringen.“

Im Detail erkundigten sich die Linken in einer kleinen Anfrage nach der Zielgruppe und den Rahmenbedingungen für die Assistierte Ausbildung.

Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung zu Maßnahmen der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“:
*(…) Frage: Wird nach Meinung der Bundesregierung mit der Zielsetzung, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu erschließen, dem Umstand Rechnung getragen, dass regional ein zu geringes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen existiert? Hält die Bundesregierung die Initiative der BA für ausreichend, um ein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen in den betreffenden Regionen vorzuhalten?

Antwort: Aufgrund von regionalen, aber auch qualifikatorischen und berufsfachlichen Disparitäten kann das vorhandene Angebot an Ausbildungsstellen nicht voll erschlossen werden. Eine Ausweitung des betrieblichen Angebotes verbessert die Auswahlmöglichkeiten der Bewerber. Die Bundesregierung begrüßt daher die geplante Kampagne der BA zur Erschließung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen. Zusätzlich leisten alle Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung einen Beitrag, um zukünftig mehr jungen Menschen eine Ausbildung im Betrieb zu ermöglichen. Die Wirtschaft will im Jahr 2015 20.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen. Dieses Niveau wollen die „Allianz“-Partner auch in den Folgejahren sichern. Auch die geplante Einführung einer Assistierten Ausbildung kann dazu beitragen, Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, für die Durchführung betrieblicher Ausbildung zu gewinnen.

* Frage: Wie wird die im Fokus stehende Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen definiert, wie setzt sie sich zusammen, und woran bemisst sich ihre Benachteiligung? Sind darunter auch jene Jugendliche zusammengefasst, die nach Einschätzung der BA als „ausbildungsreif“ eingestuft werden und die allein aufgrund des Mangels an Ausbildungsplätzen in den jeweiligen Regionen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben? Werden Ausbildungsinteressierte, die bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos blieben, generell als „benachteiligt“ eingestuft?

Antwort: Im Arbeitsförderungsrecht gibt es neben den allen arbeitslosen Menschen offen stehenden Hilfen gezielte Fördermöglichkeiten für benachteiligte junge Menschen (ausbildungsbegleitende Hilfen und außerbetriebliche Berufsausbildung). Benachteiligt in diesem Sinne sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Da die Teilnehmer eine Berufsausbildung absolvieren, liegt grundsätzlich die Ausbildungsreife vor. Die BA konkretisiert den Personenkreis der benachteiligten jungen Menschen in einer Geschäftsanweisung (…) Bewerber, die lediglich wegen eines Mangels an Ausbildungsplätzen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, gehören nicht zu diesem Personenkreis. Nach der Definition der BA zählen als Benachteiligte junge Menschen lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen.

Als lernbeeinträchtigt gelten junge Menschen: ## ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht,
## aus Förderschulen für Lernbehinderte unabhängig vom erreichten Schulabschluss,
## mit Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss bei Beendigung der allgemeinbildenden Schulpflicht ausnahmsweise nur dann, wenn erhebliche Bildungsdefizite vorliegen, die erwarten lassen, dass ohne Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ein Berufsabschluss nicht zu erreichen ist.

Als sozial benachteiligt gelten junge Menschen unabhängig von dem erreichten allgemeinbildenden Schulabschluss: ## die nach Feststellung des Berufspsychologischen Services verhaltensgestört oder wegen gravierender sozialer, persönlicher und/oder psychischer Probleme den Anforderungen einer betrieblichen Berufsausbildung nicht gewachsen sind,
## mit Teilleistungsschwächen (z. B. Legasthenie; Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder -störung [ADS]),
## für die Hilfe zur Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII]) geleistet worden ist oder wird, wenn sie voraussichtlich in der Lage sein werden, die Anforderungen der regulären Maßnahmen nach § 76 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu erfüllen.
## ehemals drogenabhängige junge Menschen,
## straffällig gewordene junge Menschen,
## jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit Sprachschwierigkeiten,
## ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder bestehender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld der besonderen Unterstützung bedürfen,
## allein erziehende junge Frauen/Männer.
* Frage: An welche Jugendlichen richtet sich die Assistierte Ausbildung? Wie wird diese beantragt, und welche Wahlmöglichkeiten haben die für die Assistierte Ausbildung infrage kommenden Jugendlichen hinsichtlich des Ausbildungsberufes, des Ausbildungsbetriebes und des betreuenden Trägers?

Antwort: Zielgruppe der Assistierten Ausbildung werden lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche sein. Es soll eine bis zu sechs Monate dauernde Vorbereitungsphase und eine intensive Begleitung während der betrieblichen Ausbildung geben. Die Teilnehmer absolvieren eine reguläre betriebliche Ausbildung. Gefördert werden soll bei der Assistierten Ausbildung danach die vorbereitende und begleitende Unterstützung, nicht aber die Ausbildung selbst. Die Teilnehmer haben hinsichtlich des Ausbildungsberufes und des Ausbildungsbetriebes grundsätzlich die gleichen Wahlmöglichkeiten wie alle anderen Ausbildungsbewerber auch. Die BA vergibt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach dem Vergaberecht. Dies gilt auch für die assistierte Ausbildung. Die Frage nach Auswahlmöglichkeiten der Teilnehmer hinsichtlich des Trägers stellt sich deshalb nicht. (…)

* Frage: Wie können mit der Einführung der Assistierten Ausbildung Konkurrenzsituationen bzw. Kompetenzstreitigkeiten zu Maßnahmen, Programmen oder Initiativen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene im Bereich Übergang Schule–Beruf vermieden werden? Sieht die Bundesregierung mit der Einführung der Assistierten Ausbildung die Gefahr von Doppelstrukturen?

Antwort: Die Assistierte Ausbildung richtet ihren Blick von Anfang an auf den Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung und deren erfolgreichen Abschluss. In der Assistierten Ausbildung soll eine berufsvorbereitende Phase unmittelbar mit der Ausbildung verknüpft und zudem Betriebe je nach Bedarf bei einer Ausbildung unterstützt werden. Die Assistierte Ausbildung richtet sich als zusätzliches befristetes Angebot an jungen Menschen, die Schwierigkeiten bei der Eingliederung in eine Ausbildung im Betrieb haben. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter muss vor Ort unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entscheiden, welches Instrument im Arbeitsförderungsrecht die optimale Förderung des jungen Menschen verspricht. (…)“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: Antwort_KL_Anfrage__Betriebliche_Ausbildung_1803653.pdf

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