Der Leitfaden zum „Recht auf Bildung für Flüchtlinge“ wurde von der Autorin Dr. Barbara Weiser vom Caritasverband Diözese Osnabrück aktualisiert. Die Broschüre behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zugangs zu Bildungsangeboten für die folgenden Gruppen:
##Personen, die einen Schutzstatus haben oder bei denen ein Abschiebungsverbot besteht;
##Personen mit Duldung
##Sprachkurse, Alphabetisierungskurse
##Vorbereitung auf das Nachholen von Schulabschlüssen
##Schulische Berufsausbildung
##Studium
Quelle: KAM Newsletter