Lage Wohnungsloser verschärft sich weiter

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) hat ihren neuen Jahresbericht zur Lebenslage von Wohnungslosen publiziert. Demnach verschärft sich die Lage. Wohnungsnot und Wohnungslosigkeiten gehörten zu den größten Problemen in Deutschland, mahnt die Organisation und ruft zu Reformen auf. Die vorgelegte Schätzung unterscheidet zwischen der Wohnungslosigkeit der Menschen im Wohnungslosensektor (also aller Betroffenen exklusive Geflüchteter) und der Wohnungslosigkeit anerkannter Geflüchteter, da jeweils eine andere Dynamik der Wohnungslosigkeit zugrunde liegt. Die Jahresgesamtzahl wohnungsloser Menschen im Wohnungslosensektor ist laut Bericht von 237.000 Menschen im Jahr 2018 auf 256.000 im Jahr 2020 gestiegen, das ist ein Gesamtanstieg von 8 Prozent. Die Zahl der Kinder und minderjährigen wohnungslosen Jugendlichen wird auf 8 Prozent (20.000) geschätzt. Der Frauenanteil unter den volljährigen Wohnungslosen liegt bei 33 Prozent (78.000 Frauen). Der Anteil der erwachsenen Männer liegt bei 67 Prozent (157.000). Für den Bericht übermittelten 235 Mitgliedseinrichtungen der BAG W ihre anonymisierten Falldaten. 73 Prozent aller erfassten Hilfesuchenden sind akut wohnungslos.

Ursachen für Wohnungslosigkeit

Hauptgründe für die steigenden Zahlen Wohnungsloser seien das nach wie vor unzureichende Angebot an bezahlbarem Wohnraum, die weitere Schrumpfung des Sozialwohnungsbestandes und eine Verfestigung von Armut. Es mangelt an bezahlbarem Wohnraum für Menschen im Niedrigeinkommensbereich und für die Menschen, die Transferleistungen beziehen. Einkommensarme Ein-Personen-Haushalte, Alleinerziehende oder kinderreiche Familien zählen als vulnerable Personengruppen. 

Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit

Die BAG W fordert neben bezahlbarem Wohnraum zusätzliche Maßnahmen, um gezielt wohnungslose Menschen wieder in eine eigene Wohnung zu bringen. Dazu zählen Bindungen und Quotierungen im Sozialwohnungsbestand für Wohnungslose sowie die gezielte Akquirierung von Wohnungsbeständen bei privaten Vermietern und der Wohnungswirtschaft. Sogenannte Gewährleistungsverträge zwischen Kommunen und Vermietern sollten flächendeckend umgesetzt werden. 

Quelle: BAG W 

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