Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ soll fortgeführt werden und 2018 in eine zweite Förderphase starten. Was die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bereits Anfang April angekündigt hatte, wurde Mitte Mai während eines öffentlichen Fachgesprächs von allen Fraktionen und Experten begrüßt.
Die Sachverständigen zogen ein grundsätzlich positives Fazit aus den ersten drei Jahren des Förderprogramms. Es sei das bisher erfolgreichste Programm für kulturelle Bildung auf Bundesebene, sagte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats. Verbesserungsbedarf sehen die Experten vor allem beim Abbau bürokratischer Hürden.
Gerd Taube, Vorsitzender der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder und Jugendbildung, forderte, die Zielgruppe des Programms zu verbreitern und die Altersgrenze für Teilnehmer von 18 auf 21 Jahre anzuheben. Außerdem sollten Jugendliche mit Behinderung oder Verhaltensstörungen stärker in den Fokus genommen werden. „Das ist im jetzigen Programm noch nicht so verankert und sollte nachgebessert werden“, sagte Taube.
Generell müsse daran gearbeitet werden, kulturelle Bildungsangebote wieder besser im ländlichen Raum zu etablieren, lautete das Credo der Experten. Ulrich Aengenvoort, Direktor vom Deutschen Volkshochschul-Verband, warb hierbei für die Institution Volkshochschule als wichtigen Partner des Bundesprogramms.
Einvernehmen herrschte auch darüber, dass das Programm künftig junge Flüchtlinge stärker einbeziehen müsse. Zu diesem Zweck wurde der laufende Etat bereits um jährlich fünf Millionen Euro erhöht.
Das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wurde 2013 vom Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen und ist mit einem Etat von 230 Millionen Euro (bis 2017) das europaweit größte Förderprojekt seiner Art. Bisher hat das Programm mehr als 360.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen drei und 18 Jahren erreicht, rund 11.500 Aktivitäten wurden erfolgreich finanziert und umgesetzt. Das Programm richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen, bildungsfernen Elternhäusern.“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages