Kohärente Förderung am Übergang Schule-Beruf
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Auf der Basis seiner umfangreichen Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen sieht der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die dringende Notwendigkeit, die Entwicklung einer kohärenten Förderung am Übergang Schule-Beruf insbesondere für sozial benachteiligte junge Menschen mit Unterstützungsbedarf zu forcieren. Er hat die Diskussion um die Weiterentwicklung des Fördersystems in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt und sich entschieden, eigene Empfehlungen für eine verbesserte, kohärente Förderung in die öffentliche Debatte einzubringen.
Demografischer Wandel und prognostizierter Fachkräftebedarf verheißen eine positive Entwicklung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – aktuell bleiben jedoch jährlich noch 150.000 junge Menschen unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss. Es herrscht Einigkeit über den strukturellen Veränderungsbedarf bei den Übergängen in Ausbildung – strittig sind die Wege dorthin.
Hintergrund und Eingrenzung des Gegenstandes
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Im Interesse der jungen Menschen und ihrer möglichst kohärenten Förderung, aber auch im Hinblick auf eine zielorientierte, kluge Verwendung der vorhandenen Mittel besteht die dringende Notwendigkeit, die ordnungspolitischen Zuständigkeiten und damit auch die Finanzierung
des Fördersystems zu bündeln. Aktuelle Überlegungen und politische Initiativen, die die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in bildungspolitischen Fragen verbessern können oder auch die finanzielle und strukturelle Handlungsfähigkeit der Kommunen etwa im Bereich der Jugendhilfe und des Übergangsmanagements erhöhen würden, begrüßen wir sehr. …
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit bringt nun eigene Empfehlungen für eine verbesserte, kohärente Förderung in die öffentliche Debatte ein. Sie sind Ergebnis eines einjährigen Diskussionsprozesses, an dem sich neben Fachleuten aus der Jugendsozialarbeit weitere Experten/-innen aus Praxis und Wissenschaft beteiligt haben. Diese Empfehlungen orientieren sich an den Bedarfen und Lebensläufen der jungen Menschen und richten ein besonderes Augenmerk auf sozial benachteiligte Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf.
Am 8. November 2011 stellte der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit seine Empfehlungen zur Diskussion in Berlin den Vertretern/-innen aus Politik, Wirtschaft und Fachöffentlichkeit vor.
Die Ergebnisse unterstreichen, dass
## die Übergangsgestaltung in ein Regelsystem integriert sein muss und kein Sondersystem für sozial benachteiligte Jugendliche herausbilden darf.
## die Bereitstellung von Förderstrukturen (anstelle befristeter Einzelmaßnahmen), die flexibel und am Bedarf orientiert Angebote realisieren.
## eine finanziell und gesetzlich abgesicherte institutionaliserte Steuerung auf kommunaler bzw. regionaler Ebene.
## verbindliche Rahmenbedingungen – länderübergreifend auf Bundesebene festgelegt und lokal angepasst.
## Ziel dieses Kohärenten Fördersystems ist es, für junge Menschen einen zielorientierten, gelingenden, in sich logisch aufeinander aufbauenden Übergang von der Schule in Berufs- oder
Erwerbstätigkeit zu gewährleisten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
## Es richtet sich an alle jungen Menschen am Übergang in den Beruf. Adressaten/-innen der Förderung sind vor allem junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, denen der Zugang zu Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus eigener Kraft (voraussichtlich) nicht gelingt. Das sind insbesondere individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Jugendliche brauchen dazu
## Personen, die sie ernst nehmen, ihnen auf Augenhöhe begegnen; Personen, die langfristig und zuverlässig für sie ansprechbar sind.
## für sie überschaubare, verlässliche Orientierungsmöglichkeiten
auf dem Wege in das Erwachsenwerden; dazu müssen sie jeweils die
nächsten Schritte sowie das Ende des Weges erkennen können, mit denen sie sich verlässlich in Ausbildung und Arbeit integrieren und
zu gesellschaftlicher Anerkennung finden können. …
## am Individuum orientiert – auf die Interessen, Neigungen und Kompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerichtet,
indem z. B. für verschiedene Bedarfe passende Fördermöglichkeiten bereit gehalten werden.
## verbindlich koordiniert, gesteuert und verlässlich – mit eindeutigen, zielgerichteten, aufeinander abgestimmten Instrumenten, die sich nicht widersprechen und die langfristig angelegt sind.
## entwicklungsoffen und lernfähig – sie reagiert auf sich verändernde Bedingungen und verbessert fortlaufend die Wirksamkeit der
Förderinstrumente.
## wirkungs- und zielorientiert – damit die Gestaltung von Lernketten im Fördersystem wie auch der Übergang in Ausbildung überprüfbar
verbessert und fortlaufend optimiert werden können.
## anschlussfähig – indem Förderung mit einem konkreten Ziel beziehungsweise anerkannten Abschluss erfolgt; Nachweis und Anrechnung werden den Jugendlichen gewährleistet. …
http://www.jugendsozialarbeit.de/351
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Dokumente: KV_Beitraege_Jugendsozialarbeit_Kohaerente_Foerderung.pdf