Kostenbeteiligung von Heim- und Pflegekindern

Paragraph 94 Absatz 6 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) legt fest, dass junge Menschen einen finanziellen Beitrag dafür erbringen müssen, dass sie eine vollstationäre Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung, wie beispielsweise eine Heimeinrichtung, in Anspruch nehmen. Demnach wer-den junge Heranwachsende als Leistungsempfänger behandelt und müssen 75 Prozent ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt zahlen. Im Rahmen der Änderungen zum Bundesteilhabegesetz (Drucksache 19/11006) soll die Kostenheranziehung für junge Menschen in der stat. Heimerziehung zu deren Nachteil neu geregelt werden. Die LINKEN und DIE GRÜNEN hätten einen Änderungsantrag ins Parlament eingebracht. Sie plädieren dafür, die Kostenbeteiligung von Heim- und Pflegekindern endlich komplett abzuschaffen. Damit würde eine Beteiligung der Benachteiligten abgeschafft, denn gerade diese jungen Menschen verfügen in der Regel nur über geringe finanzielle Mittel und über kein stabiles familiäres Netzwerk, das bei den Schritten ins Erwachsenenleben unterstützt. Wer bei dieser schwierigen Ausgangslage 75 Prozent des Einkommens abgeben muss, kann nichts ansparen.

Der Änderungsantrag von LINKEN und GRÜNEN wurde abgelehnt. Zumindest ist die Regierung von der ursprünglich geplanten Verschärfung der Regelung abgewichen. Von den Koalitionspartnern sind mittlerweile Stimmen zu hören, dass an der Höhe der Kostenheranziehung gearbeitet werden soll. Eine Absenkung von 75% auf 25% des erzielten Einkommens ist denkbar. Warum dieser Schritt allerdings nicht jetzt gemacht wurde ist unklar. Ob er im Zuge der SGB VIII-Reform erfolgt, ist aktuell eine unbekannte Frage.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; Die LINKE; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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