Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Neben Mehraufwendungen für Mittagessen, Lernförderung oder Auslagen wird auch die Anschaffung von persönlichen Gegenständen (Schulbedarf) gefördert. So sollen Gegenstände, die benötigt werden, leichter erworben werden können. Der Zuschuss, den Eltern hierfür erhalten beträgt 100,- €.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nun die Bundesregierung an, wie wann und auf welcher empirischen Grundlage die Höhe dieses Schulbedarfs für das Bildungs- und Teilhabepaket berechnet wurde. Das Sozialwissenschaftliche Institut der Evangelischen Kirche Deutschlands hat ermittelt, dass die tatsächlichen Kosten oftmals höher liegen. In Niedersachsen z. B. liegen die Kosten in jedem Schuljahr rund 200 bis 400 Euro oberhalb der im Bildungspaket vorgesehenen 100 Euro pro Schuljahr. Die Grünen wollen wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Studien zeiht.“
Die „Jugendsozialarbeit News“ werden berichten sobald die Antwot der Regierung vorliegt.
Quelle: Pressdienst des Deutschen Bundestages; BMAS
Dokumente: Hoehe_Kosten_Schulbedarf_im_Bildungs-_und_Teilhabepaket_1805974.pdf