Tag: 5. Oktober 2015

Vollzug des SGB II: Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Sozialdaten

Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, ist ein bürokratisch aufwendiges Antragsverfahren erforderlich. Für Leistungsbezieher und -bezieherinnen ein Dorn im Auge. Die Jobcenter und Optionskommunen sammlen und speichern Daten in erheblichem Maße. Doch hat das immer seine Richtigkeit? Zum Teil werden von den Behörden Unterlagen eingefordert, die unter datenschutzrechtlichen Erwägungen für eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung nicht erforderlich sind. Klarheit schaffen will das bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. In einem Rundbrief klärt es bayerische Optionskommunen darüber auf, welche Daten erhoben werden dürfen und welche Daten die Behörde nichts angehen. Mit dem Schreiben wenden sich das Ministerium auch an das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit.

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Neuer Modellversuch: Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat einen neuen Modellversuch ausgeschrieben. Aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird mit 6 Mio Euro „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung 2015 – 2019 (BBNE)“ gefördert. Anträge können ab sofort gestellt werden bis zum 10. November 2015. Die Ausschreibung trägt zum Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2015 – 2019“ bei. Das Weltaktionsprogramm definiert „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ als eine Bildung, die Lernende befähigt, informierte Entscheidungen zu treffen und verantwortungsbewusst zum Schutz der Umwelt, für eine bestandsfähige Wirtschaft und eine gerechte Gesellschaft für aktuelle und zukünftige Generationen zu handeln und dabei die kulturelle Vielfalt zu respektieren.

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