Kosten der Unterkunft und Heizung rechtssicher und auskömmlich ermitteln

Wer Grundsicherung bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Kommunen erstattet soweit diese als angemessen eingestuft werden. Doch welche Kosten angemessen sind, hängt von den Realitäten des Wohnungsmarktes ab. Zu niedrig angesetzte Obergrenzen, die den Wohnungsmarktverhältnissen vor Ort nicht gerecht werden, haben zur Folge, dass die tatsächlichen Wohnkosten nicht in voller Höhe übernommen werden.  Der Deutsche Caritasverband (DCV) drängt auf neu Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware

Die Sicherstellung des Menschenrechts auf Wohnen ist mit Realitäten eines Wohnungsmarktes konfrontiert, der von starken Preis- und Flächendifferenzen sowie unterschiedlicher Disponibilität geprägt ist. Vor allem in städtischen Ballungsräumen sind Wohnungsknappheiten zu verzeichnen, die sich unmittelbar auf den Preis auswirken. Individuelle Hürden erschweren den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für verschiedene Personengruppen und gefährden so die Existenz. Vor allem Bezieher/-innen von Hartz IV sind in Ballungszentren davon betroffen. Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten reicht der Betrag des Jobcenters für Miete und Heizung nicht aus.

Das führt dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen. Diese Summen stehen für  die Gewährleistung des  menschenwürdigen Existenzminimums dann nicht mehr  zur Verfügung. „Es bleibt weniger Geld für Essen, Kleidung oder Schulsachen für die Kinder übrig. Ein ohnehin schmales Budget wird noch schmaler und die Wohnungsknappheit wird damit zur Armutsfalle“, macht Eva Welskop-Deffaa, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes, deutlich.

Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung gefordert

Der Caritasverband fordert eine Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese müssten verlässlich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft decken. Notwendig sei eine praktikable Regelung, die allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt. Die Regelungen müssten so gestaltet sein, dass bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen die tatsächliche Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums geprüft wird. „Die Menschen müssen die Sicherheit haben, eine vertraute Wohnumgebung nicht verlassen zu müssen, wenn es keine Alternative auf dem Wohnungsmarkt gibt“, betont Welskop-Deffaa.

Mit seiner Kampagne 2018 „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ setzt sich der DCV dafür ein, dass es allen Menschen möglich sein muss, angemessenen Wohnraum tatsächlich zu finden: www.zuhause-für-jeden.de

Quelle: Deutscher Caritasverband

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