Die Konferenz der Kultusminister*innen (KMK) betont zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes, dass die Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Aufgabe im Bildungswesen ist. Das Recht auf Bildung und kulturelle Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung sei Verpflichtung aller staatlichen Ebenen, heißt es in einer Erklärung der KMK.
Rahmenbedingungen für das Recht auf Bildung
Das Recht auf Bildung sei nicht nur ein Individualrecht. Bund, Länder und Kommunen müssten stabile Rahmenbedingungen schaffen, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre Potenziale frei entfalten können. Es sei notwendig, nach Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit zu streben. „Das Versprechen von Aufstieg durch Bildung ist – damals wie heute – unser Auftrag”, betonen die Kulturminister*innen der Länder. 75 Jahre Grundgesetz, das sei eine politische und verfassungsrechtliche Erfolgsgeschichte, die nach dem Zivilisationsbruch und Neuanfang weder absehbar gewesen noch selbstverständlich sei; und deren Fortbestand in den Händen aller in der Gesellschaft liege. „Die Vielfalt unserer Republik ist dabei unsere größte Stärke, gleichwertige Lebensverhältnisse bleiben eine stetige Aufgabe”, heißt es in der Erklärung.
Mitbestimmung in Bildungseinrichtungen erfahren
Schulen, Hochschulen sowie Kultureinrichtungen sollten Lernorte sein, in denen Demokratie vorgelebt, erlebt und eingeübt wird. „Je mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene früh positive Erfahrungen der Mitbestimmung im Unterricht, in ihrer Klasse und Schulgemeinschaft und später in Hochschule und Ausbildung sammeln, umso selbstverständlicher und engagierter werden sie sich später in unsere demokratische Gesellschaft einbringen”, meinen die Kultusminister*innen. Der demokratische und soziale Rechtsstaat müsse verteidigt werden, heißt es.
Überparteilichkeit bedeutet nicht Wertneutralität
Bei der Auseinandersetzung mit historisch-politischen Fragen dürfe die notwendige Überparteilichkeit staatlichen Handelns nicht mit Wertneutralität verwechselt werden. „Positionen oder Stellungnahmen, die diesen Werten widersprechen oder diese angreifen, können nicht neutral und erst recht nicht widerspruchslos stehengelassen werden”, stellt die KMK klar. Vor 75 Jahren galt wie heute: „Demokratie braucht Menschen, die für sie einstehen, die sie leben und verteidigen“. Das Positionspapier der KMK schließt mit der Aussage: „Unsere Demokratie und unser Grundgesetz als unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sind nicht verhandelbar”.
Quelle: Konferenz der Kultusminister*innen (KMK)