Kinderrechte im Grundgesetz verankern – ein Vorstoß von NRW

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – begrüßt den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition der Kinder in Deutschland zu stärken. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte angekündigt, eine entsprechende Initiative in die kommende Bundesratssitzung am 31. März einzubringen.

Die NRW-Familienministerin Christina Kampmann betonte, dass mit einer Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz Interessen von Kindern und Jugendlichen überall dort, wo ihre Belange berührt sind, maßgeblich beachtet werden müssen.

„Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekt rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten“, betonte Kampmann.

Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten. Zum einen das „Kindeswohlprinzip“, zum anderen das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung.“

Link: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Link: www.land.nrw.de

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

Ähnliche Artikel

Cover des Kinder- und Jugendhilfereports

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen

Der „Kinder- und Jugendhilfereport“ (KJH-Report) bündelt wichtige statistischen Daten zur gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verdichtet sie zu Kennzahlen. Basierend darauf liefert der

Skip to content