Auszüge aus der Beschlussvorlage „Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe“ für die Jahreskonferenz der Länderchefs:
“ Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Einen die Betreuung von unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen hinsichtlich ihrer gelingenden Integration mit zielgerichteten Angeboten einschließlich der Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der Kosten verbessert. Hierzu wird die Leistungsart „Jugendwohnen“ bei den Vorschriften zur Jugendsozialarbeit nunmehr explizit beschrieben sowie der Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit klarstellend geregelt. (…) Zudem ist gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren. (…)“
Auszüge aus dem Appell „Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“:
## Der Forderung scheint der Gedanke zugrunde zu liegen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien schon selbstständig und bräuchten daher weniger Begleitung. Hier wird die auf der Flucht erworbene „Überlebensselbstständigkeit“ und Resilienz mit der Selbstständigkeit verwechselt, die es braucht, um sich in Deutschland zu integrieren und eine Lebensperspektive zu erarbeiten. (…)
## Nicht nur in Einzelfällen würden unzureichende Hilfen die jetzt schon erhöhte Gefahr psychischer Belastung bis hin zu Suizidalität in dieser Gruppe in unverantwortlicher Weise steigern und zu einer Zunahme der Notfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen. Eine solche Verlagerung ins Gesundheitswesen führt absehbar zu einer Kostensteigerung. (…)
##Junge Menschen werden bei einem Aufwachsen im Elternhaus bis Mitte zwanzig in vielfältiger Weise unterstützt. Jugendliche, die in Heimen und Pflegefamilien leben, haben regelmäßig eine belastete Kindheit hinter sich. Ausgerechnet jungen Menschen aus den Erziehungshilfen mit dem 18. Geburtstag die Übergangsunterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe zu verweigern und ein frühzeitiges Erwachsenwerden – bei wesentlich weniger materiellen und immateriellen Ressourcen – zu erwarten, würde die vorherigen Bemühungen konterkarieren, mit denen sie auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und Lebensführung unterstützt wurden. Das Ziel einer Verselbstständigung ist – vor allem beim Adressat/inn/enkreis der Kinder- und Jugendhilfe – mit der Volljährigkeit regelmäßig nicht erreicht. Seine Verwirklichung braucht gerade in der Phase des jungen Erwachsenendaseins fortgesetzte Unterstützung durch Hilfen nach dem SGB VIII. (…)
## Besonders dramatisch wäre auch, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mitten im Prozess der Integration noch früher und noch schneller aus der Jugendhilfe gedrängt würden. Das Entlassen in eine verfrühte, überfordernde „Selbstständigkeit“ und die Überantwortung in das Erwachsenensystem des Ausländer- und Asylrechts birgt vielfältige Gefahren für die jungen Menschen, nicht zuletzt eines Abbruchs von Schule und Ausbildung sowie Gefährdungen durch Ausbeutung oder Radikalisierung. Bisherige Integrationsbemühungen würden aufs Spiel gesetzt. (…)“
Link: www.jugendsozialarbeit.de
Link: www.agj.de
Quelle: Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder; epd; AGJ; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Dokumente: Appell_an_Jahreskonferenz_der_Regierungschef_innen_TOP_2.2_26.10.2016.pdf