Die Bundesregierung steht einem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen ablehnend gegenüber. Ihre Ablehnung begründet die Regierung mit einem Verweis auf das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke verweist sie auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses habe „wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung hervorgehoben und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont“. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden müsse. Das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen bedürfe einer besonderen Legitimation. Für Sozialarbeiter*innen sieht die Bundesregierung diese nicht gegeben. Ihre Tätigkeit entspreche nicht dem der Strafprozessordnung zugrundeliegenden Verständnis von Berufsgeheimnisträgern.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages