Katholische Jugendverbände begrüßen die Abschaffung von §219a

Der §219a StGB stellt die öffentliche Information von Ärzt*innen oder Kliniken über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Das soll geändert werden. Im Januar hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat sich nun dafür ausgesprochen, den §219a StGB abzuschaffen und begrüßt damit das Vorhaben der Ampelkoalition. BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher kritisierte im Rahmen der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz das mit dem §219a einher gehende Frauenbild. Frauen seien sehr wohl in der Lage mit Hilfe von Informationen eine reflektierte Entscheidung zu fällen. Manipulation würden dort gedeihen, wo Informationen fehlten, nicht umgekehrt. In der Debatte würden die Argumente gegen §219a oft mit den Diskussionen um §218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, vermischt. Dagegen möchte der BDKJ ein Zeichen setzen.

Schwangere Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich sicher zu informieren

Die BDKJ- Bundesfrauenkonferenz beschloss für die Abschaffung zu votieren. In ihren Beschlusstext macht die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz deutlich, dass der entsprechende Paragraf unter Anderem seinen Ursprung in der NS-Zeit hatte. Damals unterstellte der Gesetzgeber, dass erst die Annoncen für Abtreibungspraxen die Schwangeren auf die Idee eines Schwangerschaftsabbruchs bringen würden. 

Der BDKJ macht außerdem auf die aktuell schwierige Situation von Schwangeren im Konflikt aufmerksam. In einigen Gegenden Deutschlands seien Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr zugänglich. Dadurch gerieten Schwangere unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch erschwere. Laut Hottenbacher sei der beste Schutz für ungeborenes Leben, wenn schwangere Menschen die Möglichkeit hätten, sich sicher zu informieren. Nur so könne Verantwortung übernommen werden. 

An der BDKJ-Bundesfrauenkonferenz nehmen die weiblichen Vertreter*innen der Jugend- und Diözesanverbände teil. Sie fasst Beschlüsse im Feld der Mädchen- und Frauenpolitik. 

Quelle: BDKJ 

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