Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII – eine Standortbestimmung

Wenn es um die möglichst umfassende Teilhabe junger – auch geflüchteter – Menschen geht, sei damit häufig der Ruf nach (mehr) Jugendsozialarbeit verbunden, stellen Andrea Pingel (Grundsatzreferentin bei der BAG KJS) und Dr. Eric von Santen (Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Jugendinstitut) in ihrem Beitrag für das SGB VIII online Handbuch fest. Obwohl die Anforderungen an die Jugendsozialarbeit hinsichtlich einer umfassenden Teilhabe und Befähigung junger von Benachteiligung und/oder Exklusion betroffener Menschen gestiegen seien, bestünden  die  Schwächen und Förderlücken in den kommunalen Jugendhilfestrukturen sowie in der Finanzierung von Angeboten der Jugendsozialarbeit weiterhin. Dies macht auch der Blick in die Jugendhilfestatistik deutlich. Passgenaue, individuelle, flexible und rechtskreisübergreifende Angebote sind unter diesen Rahmenbedingungen oft nicht möglich. Die Autor*innen machen unmissverständlich deutlich, dass eine zuverlässige Förderung am Übergang in den Beruf  nur gelingen kann, wenn die Jugendhilfe zukünftig stärker finanziell und personell in die Jugendsozialarbeit investiert. Nur dann sei Jugendsozialarbeit auch pädagogisch-methodisch in der Lage, junge Menschen – zu denen selbstredend auch eingewanderte und schutzsuchende junge Menschen zählen – verlässlich und angemessen zu fördern, argumentieren Pingel und von Santen.

Quelle: BAG KJS: Andrea Pingel; SGB VIII online Handbuch

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