Das „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (1. SGB II-Änderungsgesetz) vom 24.03.2006 hat für erwerbslose junge Menschen, die volljährig und noch nicht 25 Jahre alt sind, durch ein so genanntes Auszugsverbot und die erweiterte Unterhaltsverpflichtung der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Eltern(teile) die Lebensbedingungen erheblich und zumeist zusätzlich belastet.
Hieraus resultieren einerseits Einschränkungen bei der Verselbständigung und beruflichen Integration, denn junge Volljährige werden dazu gezwungen, in oft prekären und beengten Wohnverhältnissen und häufig spannungsreichen familiären Beziehungskonstellationen zu leben. Andererseits wirft die Regelung diverse rechtssystematische und rechtspraktische Fragen, bspw. in Bezug auf eine Verantwortungsübernahme der Jugendhilfe, auf.
Der vorliegende Beitrag von Prof. Dr. Peter Schruth skizziert die wesentlichen sozialen und rechtlichen Implikationen des „Auszugsverbotes“ für junge SGB II-Bezieher(innen).