Jugendministerin will Kinderrechte im Grundgesetz verankern und Eckpunkte für Kinder- und Jugendhilfereform vorlegen

Bis Ende des Jahres will Bundesjugendministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten. Zu weiteren Vorhaben Giffeys in 2019 zählen der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und die Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Dazu sollen jeweils Eckpunkte erarbeitet und vorgestellt werden. Für die Kinder- und Jugendhilfereform will die Jugendministerin einen Gesetzentwurf vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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