Jugendliche frühzeitig am Übergang Schule – Beruf fördern

Jugendliche, bei denen sich abzeichnet, dass sie den Schulabschluss nicht erreichen werden oder der Übergang in eine Berufsausbildung nicht ohne Unterstützung gelingt, bekommen Hilfe von der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb). Allein im Jahr 2017 sind mit der BerEb rund 32.000 Schüler_innen gefördert worden. Das Gesetz in dem BerEb verankert ist (§ 49 SGB III) schreibt eine Kofinanzierung von 50 Prozent durch Dritte vor. Diese wird aktuell vom Bundesarbeitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereitgestellt. Allerdings nur bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019. Daher fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Bund und Länder auf, zeitnah die künftige Kofinanzierung abzusichern. Denn nur so können die Angebote der Berufseinstiegsbegleitung weiterhin und ohne Unterbrechung fortgeführt werden. In einem Positionspapier „Jugendliche frühzeitig am Übergang Schule – Beruf fördern – Die Berufseinstiegsbegleitung bundesweit sichern und weiterentwickeln!“ betont der Verbund neben der Notwendigkeit der finanziellen Absicherung wie wichtig eine qualitative Weiterentwicklung des Fachkonzeptes ist. Darin müssen regionale bzw. länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Ähnliche Artikel

Das Bild zeigt einen dunkelbraunen Richterhammer, der vor einem geöffneten Buch zu sehen ist. Das Buch ist in seinem Querschnitt abgebildet. Der Hintergrund ist dunkelblau.

Kritik an geplanter Reform des SGB II

Der Bundestag berät in den ersten Wochen des Jahres 2026 den Umbau des Bürgergeldes in eine Grundsicherung. Die Bedingungen für Beziehende staatlicher Leistungen sollen verschärft

Zum Inhalt springen