Jugendliche, bei denen sich abzeichnet, dass sie den Schulabschluss nicht erreichen werden oder der Übergang in eine Berufsausbildung nicht ohne Unterstützung gelingt, bekommen Hilfe von der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb). Allein im Jahr 2017 sind mit der BerEb rund 32.000 Schüler_innen gefördert worden. Das Gesetz in dem BerEb verankert ist (§ 49 SGB III) schreibt eine Kofinanzierung von 50 Prozent durch Dritte vor. Diese wird aktuell vom Bundesarbeitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereitgestellt. Allerdings nur bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019. Daher fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Bund und Länder auf, zeitnah die künftige Kofinanzierung abzusichern. Denn nur so können die Angebote der Berufseinstiegsbegleitung weiterhin und ohne Unterbrechung fortgeführt werden. In einem Positionspapier „Jugendliche frühzeitig am Übergang Schule – Beruf fördern – Die Berufseinstiegsbegleitung bundesweit sichern und weiterentwickeln!“ betont der Verbund neben der Notwendigkeit der finanziellen Absicherung wie wichtig eine qualitative Weiterentwicklung des Fachkonzeptes ist. Darin müssen regionale bzw. länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit