Das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ) hat einen aktuellen Report zu Schnittstellen in der Sozialpolitik vorgelegt.
Die Autorinnen Linda Hagemann und Marina Ruth analysieren die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule Beruf und beschreiben die Arbeit von Jugendberufsagenturen als neue Schnittstelle:
Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf werden in der Sozialpolitik von Akteuren aus drei Rechtskreisen betreut – SGB II (Grundsicherung), III (Arbeitsförderung) und VIII (Jugendhilfe). Zur besseren Verzahnung dieser Schnittstellen wurden Jugendberufsagenturen eingerichtet, für die es kein einheitliches Konzept gibt, sodass jede Agentur anders gestaltet ist und andere Kooperationspartner, Strukturen zur Zusammenarbeit und Organisationsformen aufweist.
Generell und knapp zusammengefasst lassen sich aus Sicht der Autorinnen bei der konkreten Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen vor allem drei Modelle identifizieren:
- eine Gesamtpartnerschaft aller drei Rechtskreise,
- eine Fokuspartnerschaft der Arbeitsverwaltung,
- eine Fokuspartnerschaft von Jobcenter und Jugendhilfe.
Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ)