JUGEND STÄRKEN: Interessenbekundungsverfahren für neues ESF Plus-Bundesprogramm gestartet

Von Mitte 2022 bis 2027 unterstützt das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ junge Menschen im Alter zwischen 14 bis einschließlich 26 Jahren, die das Jugendhilfesystem verlassen und noch keinen Zugang zu weiteren Hilfsangeboten haben. Profitieren sollen vor allem Jugendliche, die Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind oder Unterstützung bei einer eigenen Lebensführung brauchen. Antragsberechtigt für das ESF Plus-Bundesprogramm sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Eine enge Kooperation mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern und Agenturen für Arbeit ist Voraussetzung. Seit dem 1. Dezember 2021 können sich Kommunen am Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Am Dienstag, den 11.01.2022, wird eine Informationsveranstaltung zu den Inhalten des ESF Plus-Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ und zum Interessenbekundungsverfahren angeboten. Weitere Informationen und den Einwahllink stellt das Bundesjugendministerium ab dem 04.01.2022 auf der Programmwebsite bereit. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. 

Quelle: BMFSFJ 

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