Jobcenterbriefe dürfen nicht als solche erkennbar sein

Einige Jobcenter drucken ihr Logo auf die Briefumschläge, die an Leistungsempfänger adressiert sind. Nach einer Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten darf das nicht sein. Ein Kunde des Jobcenters Saarbrücken hatte sich hilfesuchend an die Datenschützerin gewandt. Diese konnte keine Erforderlichkeit für den Abdruck des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen feststellen. Vielmehr bestünde durch das Logo die Möglichkeit, dass Dritte Kenntnis von dem Sozialleistungsbezug erhielten. Aus diesem Grund wurde das Jobcenter angewiesen, die Verwendung des Logos auf Umschlägen zu beenden. “

Quelle: Harald Thomé

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Zum Inhalt springen