IT Verfahren „YouConnect“ – keine umfassende digitale Lösung

Seit Januar 2021 sollte das IT Verfahren „YouConnect“ flächendeckend für die Jugendberufsagenturen bereit stehen. Darüber sollten die unterschiedlichen Akteure sich rechtskreisübergreifend miteinander vernetzen können. Der Datenaustausch soll erleichtert und die Arbeit für alle Beteiligten effektiver werden. Die Bundestagsfraktion der FDP hatte das Thema der Jugendberufsagenturen und einer adäquaten digitalen Lösung schon mehrfach thematisiert. Mit einer Kleinen Anfrage legt sie nach. Der Abgeordnete Matthias Seestern-Pauly wollte u.a. wissen, welchen Stellenwert die Zusammenarbeit von Jugendberufsagenturen und Schulen einnimmt und wie hilfreich „YouConnect“ dabei sein kann. Außerdem erkundigte sich Seestern-Pauly danach, welche schülerbezogenen Daten erhoben werden. Mit der Antwort der Bundesregierung ist der FDP-Mann nicht zufrieden. Für die „Jugendsozialarbeit News“ kommentierte er die Antwort.

Hat die Bundesregierung eine digitale Lösung nicht begriffen?

Für Matthias Seestern-Pauly hat die Bundesregierung an dieser Stelle versagt:

„Jugendberufsagenturen erfüllen in gerade Corona-Zeiten eine unglaublich wichtige Aufgabe. Denn durch die Pandemie wird der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen massiv erschwert. Mit der Einführung von YouConnect sollte die jahrelang verschlafene Digitalisierung endlich nachgeholt werden. Doch leider offenbart die Bundesregierung einmal mehr ihr Unvermögen. Anstatt eine wirklich umfassende digitale Lösung zu entwickeln, werden Schulen als integraler Partner überhaupt nicht mitgedacht. Hinzu kommen die Berichte aus der Praxis beispielsweise von Trägern der Jugendhilfe über den komplexen und langwierigen Einführungsprozess von YouConnect. Das zeigt, dass die Bundesregierung Sinn und Zweck einer digitalen Lösung nicht begriffen hat.“

 

Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass die Bundesagentur für Arbeit ein IT-System entwickelt und betreibt, „welches den im jeweiligen Einzelfall beteiligten Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden kann“.

Schulen und auch Landesschulbehörden seien jedoch keine Leistungsträger im Sinne des § 12 SGB I und würden daher von dieser Regelung nicht umfasst. Rein technisch betrachtet könnte das IT-System so ausgestaltet werden, dass Schnittstellen zu Dritten wie den Schulen aufgebaut werden. Rechtlich sei dies nicht möglich.

Für eine optimale Begleitung und Betreuung der jungen Menschen können Sozialdaten oder schülerbezogene Daten sinnvoll und hilfreich sein. Über „YouConnect“ werden diese Daten jedoch nicht (systematisch) erhoben. Seien jedoch mindestens zwei Leistungsträger für die Anliegen eines jungen Menschen zuständig und es lägen bereits erhobene Sozialdaten vor, könnten diese ins System eingespeist werden. Das Einverständnis des Jugendlichen vorausgesetzt. Zu solchen Daten würden auch Angaben zu Schulabschlüssen oder zur Schulpflicht zählen

Quelle: FDP-Matthias Seestern-Pauly (MdB); Pressedienst des Deutschen Bundestages

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