Die Integration hunderttausender Flüchtlinge durch Bildung ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam annehmen müssen, finden die Grünen. In einer kleinen Anfragen an die Bundesregierung weisen sie darauf hin, dass mit dem Integrationsgesetz die Teilhabe an Bildung für bestimmte Personen ausgeschlossen oder erschwert wurde. Insbesondere durch die Knüpfung des Förderzugangs an die „gute“ bzw. „schlechte“ Bleibeperspektive im Asylverfahren sei eine große Gruppe der Neuankommenden von früher Teilhabe ausgenommen. Das Konstrukt der Bleibeperspektive knüpfe an die pauschalisierende Betrachtung von Gruppen an und sage daher nichts über die individuelle Bleibeperspektive aus, die zu beurteilen weiterhin in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bleibt. Daher sei die Differenzierung nach der Bleibeperspektive bei der Wahrnehmung von sozialen und wirtschaftlichen Rechten nach Auffassung der Fragesteller nicht gerechtfertigt.
Für die Grünen hängt die Frage, ob Integration langfristig erfolgreich sein wird, nicht nur von ausreichenden Bildungsangeboten und niedrigschwelligen Zugängen ab, sondern auch maßgeblich von einer effektiven und effizienten Koordinierung der unterschiedlichen Maßnahmen und Programme.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert anzugeben, ob sie die Koordination der verschiedenen Bildungs- und Qualifizierungsangebote als ihre Aufgabe ansieht und wie die Angebote von Bund und Ländern miteinander verzahnt sind. Gefragt wird auch, wie die Angebote von Flüchtlingen angenommen werden.“
Die „Jugendsozialarbeit News“ werden über die Antwort der Bundesregierung berichten, sobald diese vorliegt.
Quelle: Heute im Bundestag