Im Bundestag beginnt die Beratung über das Demokratiefördergesetz

Der Bundestag berät ab 16. März 2023 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ – kurz Demokratiefördergesetz. In den kommenden Wochen wird nach der 1. Lesung im Parlament in den Ausschüssen weiterberaten. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz „die Demokratie in Deutschland als Gesellschaftsform und Grundlage des Zusammenlebens schützen, weiter gestalten und für aktuelle und zukünftige Herausforderungen stärken“. Sie betont, dass die Gestaltung und Förderung der Demokratie sowie die Achtung von Rechtsstaatlichkeit nicht allein staatliche Aufgaben seien. Der Staat und die demokratische Zivilgesellschaft müssen zusammenarbeiten.

Das gerade einmal neun Paragrafen umfassende Gesetz soll die Demokratie, die politische Bildung, die Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stärken. Gesellschaftliche Vielfalt und Teilhabe sollen gefördert werden. Der Bund gibt sich im Gesetz ausdrücklich einen Auftrag für bundeseigene Maßnahmen, will aber weiter Maßnahmen Dritter – gemeint ist die demokratische Zivilgesellschaft – fördern. Allerdings mit Einschränkungen, denn die zivilgesellschaftlichen Maßnahmen sollen von überregionaler Bedeutung sein und in erheblichem Bundesinteresse liegen.

Die Zivilgesellschaft soll mehr Planungssicherheit bekommen. Das Gesetz will deswegen eine längerfristige Förderung von Maßnahmen gewährleisten und auf bereits bewährte Strukturen setzen; sie nicht nur erhalten, sondern vor allem weiterentwickeln. Allerdings schränkt der Gesetzentwurf ein, dass trotz versprochener Planungssicherheit die haushaltsrechtlichen Kriterien beibehalten werden. Das bedeutet in der Regel eine zeitlich befristete Förderzusage, die dann regelmäßig erneuert werden muss – ein Unsicherheitsfaktor für die Zivilgesellschaft. Ebenfalls werden mit dem Gesetz keine neuen Fördertöpfe geschaffen, sondern explizit auf bestehende Förderprogramme und deren Richtlinien verwiesen.

Programme wie die Respekt Coaches die unter anderem von der BAG KJS umgesetzt und laufend weiterentwickelt werden, fördern präventiv Demokratiebildung und politische Bildung. Zuletzt im Haushaltsjahr 2023 musste das Programm Kürzungen verkraften, die dank intensiver Lobbyarbeit nach den Haushaltsberatungen im Parlament weniger drastisch ausfielen als von der Bundesregierung geplant. Programme wie die Respekt Coaches werden zugleich stetig weiterentwickelt und gemeinsam mit jungen Menschen auf die Bedarfe und die Lage der Gesellschaft angepasst.

 

Quellen: Deutscher Bundestag, Respekt Coaches

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