BvB-Pro – die neue Maßnahme für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

Auszüge aus dem afa-Info mit Detailinformationen zum neuen BvB-Pro Fachkonzept:

“ … Es ist eine Maßnahme auf Grundlage von § 51 und 53 SGB III. Vergaberecht findet Anwendung, Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht. BvB-Pro hat ein Ko-Finanzierungserfordernis von mindestens 50 %, das in der Regel durch die Bundesländer, ersatzweise aber auch durch Kommunen oder andere Dritte erfüllt werden kann. Andere Maßnahmen in Produktionsschulen, Jugendwerkstätten etc. können nach sonstigen Rechtsvorschriften weiter durchgeführt werden.

Geplanter Ausschreibungstermin für die ersten Maßnahmen ist der 16.04.2013 Beginnen sollen die ersten Maßnahmen nach dem Sommer 2013. Im Rahmen der Ausschreibung sollen bestehende Produktionsschulen und Jugendwerkstätten sowie weitere geeignete Träger die Möglichkeit zur Realisierung von Maßnahmen erhalten. …

Vergabe
BVB-Pro soll nach der VLOA vergeben werden. Zentrale Mustervergabeunterlagen können regional ergänzt werden. Der Ko-Finanzier kann die Bedingung stellen, dass ein bestimmter Träger mit der Maßnahmedurchführung beauftragt wird, so dass freihändig vergeben werden kann, wenn ein marktkonformes Preisniveau angeboten wird.

Ziel und Zielgruppe
Ziel ist es, Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung inkl. des Hauptschulabschlusses zu vermitteln. Außerdem soll das Qualifikationsniveau erhöht, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung gefördert und betriebliche Qualifizierungsangebote erschlossen werden. BVB-Pro richtet sich an unter 25-Jährige, die grundsätzlich eine Berufsausbildung anstreben. Diese sind als nicht ausbildungsreif oder berufsgeeignet beschrieben, und kommen auch nicht für eine Einstiegsqualifizierung in Frage. Das Vorliegen vieler und schwerwiegender Hemmnisse, ausgeprägter Schulmüdigkeit oder von Defiziten bei den Schlüsselqualifikationen muss eine Förderung durch produktionsorientiertes Lernen erfolgsversprechender erscheinen lassen als eine Standard-BvB. …

Produktionsorientierter Ansatz
Beim produktionsorientiertem Ansatz werden in einem kooperativ organisierten Arbeitsprozess, individuelle Lernprozesse gestaltet. Folgende Merkmale prägen BVB-Pro: ## Einheit von Lern- und Arbeitsort
##Marktfähige Produkte oder Dienstleistungen von realen Kunden werden angeboten
##Flexible Ein- und Ausstiege der Jugendlichen
##Lernen, in einer nach pädagogischen Grundsätzen gestalteten Gemeinschaft
##Netzwerkarbeit für tragfähige Kooperationen mit der regionalen Wirtschaft und weiteren Partnern
##Arbeit in einem multiprofessionellen Team

Die Durchführung wird durch folgende Grundsätze bestimmt: ## Arbeiten in betriebsähnlichen Strukturen
##Arbeiten und Lernen als ganzheitliches Prinzip
##Einbeziehung von kognitiven, emotionalem und sozialem Lernen
##Nutzung marknaher Tätigkeiten mit einem angemessenem Preis für ein Produkt
##Erzielung von Gewinn ist nicht Ziel der Maßnahme
##Schaffung realer, marktorientierter Produkte und Dienstleistungen mit echtem Kundenkontakt
##Herausfordernde Arbeitsprozesse ohne Überforderung
##Curriculare Orientierung an Ausbildungsrahmenplänen
##Verbindung allgemein bildender Inhalte mit praktischen und fachtheoretischen Inhalten
##Methodenvielfalt
##Ressourcen- und kompetenzorientierte Bildungs- und Entwicklungsbegleitung

Inhalte und Aufgabe
Die Teilnehmer sind in ihrer Berufsorientierung und ihrer Berufswahl zu unterstützen. … Betriebliche Praktika von mindestens 4 Wochen, maximal der Hälfte der individuellen Förderdauer, sind vorzusehen. Die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss soll auf die Teilnehmer abgestimmt sein und bei Schulmüden zunächst vorrangig fachpraktische Angebote unterbreiten. Die schultheoretischen Inhalte sollen successiv erhöht werden. Erweiterte bzw. qualifizierte Hauptschulabschlüsse können vorbereitet werden, wenn hierdurch die Integration in Ausbildung gefördert werden kann. …

Individuelle Förderung
Die Förderung richtet sich an den jungen Menschen und wird flexibel und betriebsnah gestaltet. Spätestens 6 Wochen nach Eintritt ist eine individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung zu erstellen, die mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgestimmt ist. Der Entwicklungsfortschritt ist regelmäßig zu dokumentieren.

Förderdauer
Die individuelle Förderdauer beträgt in der Regel 12 Monate. Sie kann auf 18 Monate erweitert werden. Die Überschreitung um bis zu 3 Monate ist möglich, wenn eine konkrete nachgewiesene Perspektive besteht oder der Integrationserfolg gefährdet wäre. …“

Das afa-Info in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: BA; arbeit für alle e.V.

Dokumente: afa_Info_BvB_Pro.pdf

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