Tag: 3. Dezember 2012

Berufliche Rehabilitation: Wie wirken Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Bundesarbeitsministerium legt Zwischenbericht zur „Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben“ vor: Die berufliche Rehabilitation ist ein sozialpolitisches Instrument, das behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen und sichern soll. Dazu steht ein breites Spektrum an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verfügung. Die Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen findet mit erheblichem finanziellen Einsatz statt: Allein die BA als größter Träger beruflicher Rehabilitation hat im Jahr 2010 aus dem Budget des SGB III für die Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Reha/SB) 2,5 Mrd. € erbracht. Die Ausgaben im Bereich SGB II (zugelassene kommunale Träger ausgenommen) für Rehabilitationsleistungen lagen 2010 bei 166 Mio. €. Mit der mehrstufig angelegten Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sollen Ansatzpunkte für die Optimierung der praktischen Umsetzung und die Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens dieser Leistungen ermittelt werden. Bislang wurden drei Forschungsmodule durchgeführt. Deren Ergebnisse werden mit dem Bericht veröffentlicht.

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BvB-Pro – die neue Maßnahme für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht das neue BvB-Pro Fachkonzept und zugehörige Geschäftsanweisung: Diese Art der BvB stellt die handlungsorientierten betriebsnahen Ansätze der Produktionsschulen und Jugendwerkstätten in den Mittelpunkt. Die Zielgruppe sollen Jugendliche mit kompelxen Förderbedarfen sein, die eine Standard BvB nicht erfolgreich abschließen könnten. Die Zuweisung soll über die Berufsberater/-innen erfolgen. Es ist ein Personalschlüssel von 6:1 vorgesehen, jedoch ohne Bildungsbegleitung. Als Verweildauer werden 12 Montate angestrebt, die in Einzelfällen und zur Überbrückung bis zu einer Anschlussperspektive von 21 Monate verlängert werden kann.

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Verstärkte Armutsprävention ist unerlässlich

Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt Stellung zum Entwurf des vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung: Laut Bericht hat sich die Zahl der dauerhaft in Armut lebenden Menschen seit 1999 mehr als verdoppelt. Für den DCV ein inakzeptabler Zustand. Vor allem Besorgnis erregend ist für den Caritaspräsidenten Peter Neher der sehr hohe Anteil Jugendlicher ohne Schul- und Berufsabschluss. Damit werde die Vererbung von Armut verfestigt. Der DCV plädiert dafür, in der Debatte um die Konsequenzen aus dem Bericht Klärung zu schaffen, was denn nun wirklich unternommen werde, damit benachteiligte Jugendliche befähigt werden. Und wo diese Aktivitäten koordiniert werden.

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