Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendhilfe hat ausgrechnet, wie viele Menschen in dem Zeitraum Oktober 2014 bis September 2015 sanktioniert wurden.
„Von den 408 Jobcentern wurden in den 12 Monaten von Oktober 2014 bis September 2015 insgesamt 998.289 Sanktionen neu festgestellt, d.h. das vom BVerfG geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ gekürzt. (…)
Die von Oktober 2014 bis September 2015 neu festgestellten Sanktionen richteten sich gegen insgesamt 412.821 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ein Jahr zuvor, von Oktober 2013 bis September 2014, richteten sich die neu festgestellten Sanktionen gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit noch gegen 453.789 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Zahl der von neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vorjahresvergleich, anders als die Zahl der neu festgestellten Sanktionen, deutlich (um 9,0 Prozent) gesunken.
Aus der Zahl der neu festgestellten Sanktionen und der Zahl der von den neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ergibt sich: In den 12 Monaten von Oktober 2014 bis September 2015 wurden gegen jeden der 412.821 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer neu festgestellten Sanktion durchschnittlich 2,42 Sanktionen neu festgestellt. (…)
Gemessen am durchschnittlichen Bestand von 4,371 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren in den 12 Monaten von Oktober 2014 bis September 2015 9,4 pro 100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte von einer neu festgestellten Sanktion betroffen. Ein Jahr zuvor, von Oktober 2013 bis September 2014, galt dies bei einem durchschnittlichen Bestand von 4,396 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für 10,3 pro 100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Würde die „Sanktionsquote“ analog zur „Integrationsquote“ berechnet, ergäbe sich aus den 998.289 von Oktober 2014 bis September 2015 neu festgestellten Sanktionen und den durchschnittlich 4,373 Millionen Leistungsberechtigten von September 2014 bis August 2015 (Vormonatsdurchschnitt.) eine „Sanktionsquote“ von 22,8 Prozent.
Die Zahl der neu festgestellten Sanktionen in den 12 Monaten von Oktober 2014 bis September 2015 hat sich in den Ländern im Vergleich zum 12-Monatszeitraum zuvor zwischen -14,7 Prozent in Hamburg und +4,2 Prozent in Thüringen verändert. (…)
Die Zahl der von neu festgestellten Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den 12 Monaten von Oktober 2014 bis September 2015 ist in den Ländern im Vergleich zum 12-Monatszeitraum zuvor zwischen -16,7 Prozent in Hamburg und -4,9 Prozent im Saarland verringert. (…) Gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren in den Ländern in den 12 Monaten von Oktober 2014 bis September 2015 durchschnittlich zwischen 8,0 pro 100 (Land Bremen) und 12,0 pro 100 (Berlin) erwerbsfähige Leistungsberechtigte von einer neu festgestellten Sanktion betroffen. (…)
Der Jobcenter-Vergleich dieser „Quoten“ und die zum Teil extremen Veränderungsraten der neu festgestellten Sanktionen, der Zahl der von neu festgestellten Sanktionen
betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der Mehrfachsanktionen im Verlauf von 12 Monaten deuten auf eine große Beliebigkeit oder gar Willkür bei der Anwendung des „Sanktionenrechts“ hin. (…)“
Link: www.biaj.de
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)