Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Regelsätze im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) angehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Die Regelsätze legen die Höhe der Sozialleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und für Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen und über 65-Jährige (SGB XII) fest.
Die Höhe der Regelsätze richtet sich nach den Lebensverhältnissen der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland. Als Vergleichsmaßstab für Familienhaushalte werden in der Stichprobe die Konsumausgaben der unteren 20 Prozent der Haushalte herangezogen, bei Alleinstehenden sind es die unteren 15 Prozent.
Die Regelsätze müssen alle fünf Jahre neu berechnet werden, wenn die Ergebnisse der jeweils jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.
Für einen alleinstehenden Erwachsenen soll der Regelsatz um fünf Euro auf 409 Euro pro Monat steigen. Für Kinder bis zum 13. Lebensjahr soll er am deutlichsten, nämlich um 21 Euro auf 291 Euro monatlich steigen. Jugendliche ab 14 Jahre erhalten fünf Euro mehr (311 Euro). Für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung soll der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat steigen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Korrekturen bei der Neufestsetzung der Hartz-IV-Regelsätze gefordert. Die Bundesregierung habe viele Ausgaben nicht berücksichtigt, kritisierte der Dachverband der Sozialbranche. Außerdem würden die Kosten für Haushaltsstrom unterschätzt.
Bereits 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Gesetzgeber sich an der Grenze dessen bewege, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich erforderlich sei. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber müsse mit der Festlegung der Regelsätze finanzielle Spielräume zur Deckung besonderer Bedarfslagen schaffen, wurde nach Auffassung des Deutschen Vereins nicht eingelöst.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag zu deutlichen Korrekturen der Kinderregelsätze auf. Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jarhen ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppe brauche eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eien neue Grundlage zu stellen.“
Den Gesetztesentwurf der Bundesregierung entnehmen Sie dem Anhang. Mit einer Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes ist in den nächsten „Jugendsozialarbeit NEWS“ zu rechnen.
Quelle: Heute im Bundestag; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutsches Kinderhilfswerk; epd sozial
Dokumente: BMAS_regelbedarfsermittlungsgesetz.pdf