Hartz IV – Ausgaben in 2012: Minderausgaben von mehr als einer Milliarde?

Unter Bezugnahme auf einen Bericht der BILD über ein erwartetes Plus des Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 1,7 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr 2012 berichteten diverse Medien in den vergangenen Wochen auch über Minderausgaben des Bundes im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). In Spiegel-Online heißt es z.B.: „Dem Bericht der �Bild’-Zeitung zufolge kann sich in diesem Jahr auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über sinkende Ausgaben freuen. Die Aufwendungen für Hartz-IV-Empfänger aus dem Bundeshaushalt dürften demnach 2012 rund 500 Millionen niedriger ausfallen als erwartet.“

500 Millionen Euro weniger? Dies verwundert. Nach aktuellen Schätzungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wird der Bund für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in diesem Haushaltsjahr nicht 500 Millionen sondern über eine Milliarde Euro weniger ausgeben als die im Bundeshaushalt 2012 veranschlagten 32,7 Milliarden Euro. Diese Minderausgaben des Bundes (Jobcenter) sind es übrigens, die Langzeitarbeitslose und andere auf SGB II-Leistungen angewiesene Menschen wesentlich stärker betreffen als die Minderausgaben der BA (Arbeitsagenturen: hier haben die meisten Langzeitarbeitslosen keine Leistungsansprüche).

Wieviel Geld wurde in den ersten neun Monaten 2012 für Leistungen zur Eingliederung ausgegeben?
Den Jobcentern (hier immer ohne die „Optionskommunen“) wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2012 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,843 Milliarden Euro zugewiesen. Gemäß vorläufiger Finanzergebnisse der Bundesagentur für Arbeit wurden von diesen 2,843 Milliarden Euro in den ersten neun Monaten dieses Jahres (9/12 bzw. 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 1,582 Milliarden Euro (55,6%) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In Hamburg (HH) betrug die bisherige Ausschöpfungsquote 63,3 Prozent (Maximum vor Sachsen-Anhalt mit 59,9%), in Bayern (BY) lediglich 46,8 Prozent. (Minimum hinter Rheinland-Pfalz mit 49,1%). Diese aktuellen Ausschöpfungsquoten liegen – trotz drastischer Budgetkürzungen – deutlich unter den entsprechenden Ausschöpfungsquoten vor einem Jahr.
Die bisherigen Abrechnungsergebnisse zeigen: die Ausgaben für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung“ werden auch im laufenden Haushaltsjahr deutlich unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen.
Ein Teil dieser nicht ausgegebenen Eingliederungsmittel wird von den Jobcentern voraussichtlich für den vom Bund zu tragenden Anteil an den „Verwaltungskosten“ ausgegeben. Die oft wenig transparente Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zu den „Verwaltungskosten“ (und, eher selten, umgekehrt) ist gesetzlich zulässig (§ 46 Abs. 1 SGB II) und dürfte in 2012 in noch größerem Ausmaß stattfinden als in den Vorjahren. “

www.biaj.de

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)

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