Bezieher der Grundsicherung bzw. des ALG II erhalten im Jahr 2012 durchschnittlich zehn Euro mehr. Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen künftig von ihrem Taschengeld 175 € monatlich behalten, ohne ihre Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen zu müssen.
Regelsatz für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleibt unverändert
Für Ledige und Alleinerziehende steigt der monatliche Regelsatz auf 374,- Euro. Ehegatten bekommen statt 328,- Euro künftig 337,- Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299,- Euro statt 291,- Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleibt der Regelsatz gleich. Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen künftig 4,- Euro mehr (219,- Euro).
Die Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen, damit sind gesonderte Anträge in den Jobcentern nicht erforderlich.
Die Umsetzung bei den Freiwilligendienstlern erfolgt, indem 115 Euro für laufende Ausgaben und 60 Euro Taschengeld zugrunde gelegt werden. Werden laufende Ausgaben nachgewiesen, die über 115 Euro liegen, werden diese zuzüglich 60 Euro berücksichtigt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit