Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Hartz-IV-Sanktionen ab dem Sommer aussetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Bis zum 2. März 2022 konnten sich Verbände und NGOs dazu äußern. Die Sanktionen sollen bis Ende dieses Jahres entfallen. Danach soll das von der Koalition vereinbarte Bürgergeld eingeführt werden, mit dem auch die Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen neu geregelt werden sollen. Das Bürgergeld soll die bisherige Grundsicherung ablösen. Das sogenannte Sanktionsmoratorium soll noch im März vom Kabinett beschlossen werden.
Sanktionen sind kein geeignetes Mittel und erfüllen keinen pädagogischen Nutzen
Hartz-IV-Empfänger*innen drohen Sanktionen, wenn sie ihre Mitwirkungspflichten gegenüber den Jobcentern nicht erfüllen. Die Regelsätze werden dann gekürzt. Besonders betroffen sind junge Menschen. Das geltende Recht erlaubt eine härtere Sanktionierung als bei über 25-Jährigen. Ihnen kann nicht nur der komplette Regelsatz gestrichen werden, sondern auch die Leistung für Unterkunft und Heizung darf vollständig einbehalten werden. Dies ist ein besonderes Armutsrisiko und hat erwiesenermaßen keine positiven Wirkungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. und auch der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordern daher, die verschärften Sanktionsregeln für Jugendliche und junge Erwachsene abzuschaffen.
Ein Schritt in die richtige Richtung
2019 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Kürzungen um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährden und damit nicht zulässig sind. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß. Auch wenn die Entscheidung sich auf über 25-Jähre bezog, aus Sicht der BAG KJS war sie als ein Schritt in die richtige Richtung zu bewerten. Hätte das BVerfG die Hartz-IV-Sanktionen grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt, wären auch die verschärften Regeln für Jugendliche außer Kraft gesetzt worden. Aber so weit hatte sich das Gericht nicht vorgewagt. Die Bundesagentur hatte jedoch für Jobcenter die Möglichkeit geschaffen, die Sanktionspraxis aufgrund des Urteils auch für junge Menschen anzupassen. Eine rechtliche Änderung steht jedoch bis heute aus. Die Länder Berlin und Bremen legten dem Bundesrat 2020 einen Antrag vor. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, die Sanktionsvorschriften im SGB II zu ändern. Dabei sollten vor allem junge Menschen unter 25 Jahren und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen von der Gesetzesänderung profitieren. Der Antrag wurde abgelehnt.
Quelle: BMAS; BAG KJS; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; epd; BA