Hartz IV: Grüne und SPD wollen Regelungen reformieren

Die bestehenden Hartz-IV-Regelungen stehen schon lange in der Kritik. Zudem hatte das Bundesverfassungsgerichts Sanktionen gegen Verstöße teilweise für verfassungswidrig erklärt. Nun legen die Grünen und die SPD jeweils Konzepte vor, um die Regelungen zu reformieren. Dabei gehen die Grünen mit der Einführung einer sogenannten Garantiesicherung über die bisherigen Hartz-IV-Regelungen hinaus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant den Zugang zu Hartz IV zu vereinfachen. Die Ausnahmen aus der Corona-Pandemie sollten dauerhaft gelten, sagte Heil dem Magazin „Spiegel“. Der Vorschlag ist Teil eines aktuellen Gesetzentwurfs zur Reform der Grundsicherung aus Heils Ministerium. Der Gesetzentwurf ist noch nicht öffentlich. Aber er liegt einigen Nachrichtenagenturen vor. Demnach will der Arbeitsminister mit der Novelle auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, das die Hartz-IV-Sanktionen im November 2019 teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in den ersten zwei Jahren auf eine Prüfung verzichtet wird, ob die Wohnungskosten angemessen sind. Ebenso soll Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht angerechnet werden. Leistungskürzungen etwa bei Ablehnung eines Jobangebots sollen ab Juli auf höchstens 30 Prozent beschränkt werden. Zudem ist ein Weiterbildungsbonus von monatlich 75 Euro vorgesehen. Für die Reform werden im Gesetzentwurf Mehrausgaben von Bund, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in Höhe von etwa 550 Millionen Euro veranschlagt. Diese Vorhaben stoßen beim Koalitionspartner CDU/CSU auf Widerstand.

Eine Grundlegende Neuausrichtung vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 ist daher unwahrscheinlich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die bisherigen Hartz-IV-Leistungen zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln. Zu den Forderungen gehören unter anderem, die Regelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung so zu ändern, dass diese kostendeckend, rechtssicher und weniger streitanfällig sind. Das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern soll neu ermittelt und die Regelsätze deutlich angehoben werden. Die Regelbedarfsermittlung soll auf eine reine Statistikmethode umgestellt werden. Ferner verlangen die Grünen Verbesserungen bei der Arbeitsberatung in den Jobcentern und die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Grünen haben ihre Vorschläge in einem Fraktionsbeschluss ausführlich beschrieben und begründet. Ins Parlament wurden diese mittels eines Antrag eingebracht.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen; tagesschau.de; sueddeutsche.de; Redaktionsnetzwerk Deutschland; focus.de; waz.de; KNA; Pressedienst des Deutschen Bundestages

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