Zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr wurden Tausenden Familien mit Arbeitslosengeld-II-Bezug die Leistungen gekürzt. Im März gab es rund 42.000 Hartz-IV-Sanktionen gegen sogenannte Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht. Der Evangelischen Pressedienst forschte nach: In rund 850 Fällen wurden demnach die Leistungen für eine Person im Haushalt komplett gekürzt. Bedarfsgemeinschaften sind Haushalte mit Kindern, in denen mindestens ein Elternteil staatliche Leistungen bezieht. Bei den betroffenen 850 Familien handelt es sich laut Bundesarbeitsministerium nicht um „Vollsanktionierte im eigentlichen Sinn“. Vielmehr gehe es um sogenannte „Aufstocker“, die ergänzend zu ihrem Einkommen Grundsicherung beziehen, sagte eine Ministeriumssprecherin dem Evangelischen Pressedienst. Eine Sanktion könne dazu führen, dass ein Zahlungsanspruch erlischt.
Quelle: epd