Kommunalen Verankerung von Programmstandorten und Projekten der Jugendsozialarbeit

Eine neue Verantwortung für die Jugend(Sozialarbeit)?.
Jugendsozialarbeit, verortet in der kommunalen Jugendhilfe, braucht förderliche Strukturen, die eine wirkungsvolle Arbeit ermöglichen. Bundesweite Förderprogramme wie etwa die „Kompetenzagenturen“ und die „Koordinierungsstellen 2. Chance“ haben in den letzten Jahren an zahlreichen Standorten modellhaft gezeigt, wie das gehen kann und innovative fachliche Impulse gesetzt. Damit diese modellhaften Ansätze auch zukünftig passend zu den Bedürfnisse der jungen Menschen gestaltet und wirksam weiterentwickelt werden können, ist eine kommunale Anschlussperspektive und die Kooperation der involvierten Akteure notwendig.

Zentrales Anliegen der Handreichung ist es, dass die Erfahrungen aus dem mehrjährigen Engagement der Einrichtungen und Träger bei der Konzipierung erfolgreicher Ansätze in den Kommunen möglichst umfassend berücksichtigt werden und erfolgreiche pädagogische Arbeit fortgesetzt werden kann.

Auszüge aus der Handreichung „Jugendsozialarbeit verstetigen“:
Zur notwendigen Verankerung der Jugendsozialarbeit in der kommunalen Jugendhilfe
Der 14. Kinder- und Jugendbericht spricht von einer neuen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, die auch die Jugendsozialarbeit in vielerlei Hinsicht betrifft und herausfordert. … Jede Kommune benötigt eine zuverlässige Infrastruktur, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung steht … um auch solche Jugendlichen noch rechtzeitig erreichen, die schon (fast) den Anschluss an andere Systeme verloren haben und selbst die Schule vermeiden …

Grundsätzlich sind im Sinne des § 13 SGB VIII Kommunen damit in der Pflicht, sozialpädagogische Hilfen zu leisten, wenn dies zur Vermeidung von Benachteiligungen im (Aus-)Bildungssystem notwendig ist. Auch oder gerade schwer erreichbare junge Menschen, die z. B. durch Drogenkonsum, Gewaltbereitschaft, Lernbehinderung oder materielle Notlagen am Rande der Gesellschaft stehen, sind vor Ausgrenzung zu schützen. …

Die Verstetigung dieser Angebote der Jugendsozialarbeit und die Weiterentwicklung von einstmals befristeten Projekten, die schon auf umfangreiche Erfahrungen aufbauen können, bieten nun die Chance, zu einer stärkeren kommunalen Übergangsstruktur zu gelangen bzw. diese überhaupt erst (wieder) zu verankern…

Vieles hängt nun davon ab, inwieweit die Jugendsozialarbeit als Teil der Jugendhilfe zukünftig finanziell, personell und pädagogisch-methodisch in der Lage sein wird, gemeinsam mit anderen Akteuren Jugendliche verlässlich und angemessen zu fördern. Für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe brauchen wir neben dem Engagement der Wirtschaft und privater Initiativen weiterhin unabdingbar den Einsatz der Kommunen – und die wiederum die notwendigen Spielräume und Unterstützung von Land und Bund. Denn: eine neue, gemeinsame Verantwortung für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen erfordert auch eine starke Jugendsozialarbeit.

Zur Notwendigkeit der Verstetigung von Projektstandorten JUGEND STÄRKEN
… Die beiden Programme „Schulverweigerung, die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ der Initiative JUGEND STÄRKEN des BMFSFJ haben in den vergangenen Jahren wichtige Impulse für die fachliche Entwicklung der Jugendsozialarbeit geliefert. Neben den jeweils spezifischen Fortschritten in den beiden Handlungsfeldern, hat es in den beiden Programmen auch grundsätzliche Entwicklungen gegeben, die sehr erhaltenswert sind: ##Passgenaue Angebote mit dem Ziel eines Lückenschlusses in der kommunalen Förderlandschaft konnten geschaffen werden.
##Es wurden systematisch Zielgruppen in den Fokus gerückt, die sonst keine spezifische oder ausreichende Unterstützung erfahren haben.
##In den Projekten wurde die Methode des Case Managements angewandt und auch weiterentwickelt. Zentral ist dabei die Koordinierung unter-schiedlicher Unterstützungsangebote für den/die einzelne/n Jugendliche/n, die oftmals von Kooperationspartner erbracht werden.
##Durch kommunale Vernetzung konnte an vielen Standorten so ein flexibles und wirksames Unterstützungsangebot geschaffen werden.
Sowohl auf struktureller als auch auf individueller Ebene hat der Lückenschluss in der Angebotsstruktur durch die Programme zu einer erfolgreichen Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene beigetragen. …

Die Kompetenzagenturen und die Koordinierungsstellen der 2. Chance haben jeweils individuelle, auf die Bedürfnisse der jungen Menschen zugeschnittene Hilfsangebote entwickelt. … Für die kommunale Jugendhilfe stellt die Etablierung von Kompetenzagenturen und den Koordinierungsstellen der 2. Chance in der lokalen Förderlandschaft einen erheblichen fachlichen und strukturellen Zugewinn dar. … Als fachliche Anlaufstellen konnten die Programmstandorte Netzwerke bilden, die für den individuellen Hilfeprozess wichtig sind, auch weil so verschiedene Angebote in der Kommune besser auf die Bedürfnisse der jungen Menschen abgestimmt werden konnten. …

Für eine kommunale Verankerung der geleisteten Jugendsozialarbeit sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar. Neben dem § 13 SGB VIII ist z.B. auch eine Finanzierung über Hilfen zur Erziehung zu erwägen. Denkbare Wege für eine Finanzierung des Projektes oder zumindest von Elementen des Hilfeangebots sind u. a.: ##Finanzierung im Rahmen der kommunalen Jugendsozialarbeit, § 13 SGBVIII
##Hilfen zur Erziehung, § 27 SGB VIII, § 30 SGB VIII
##Hilfen für junge Volljährige, § 41 SGB VIII
##Kooperation mit dem Schulamt, Lehrerdeputatsstunden
##Kooperation mit dem Jobcenter, § 16f SGB II
##Bildungs- und Teilhabepaket
##Mittel ohne Geldfluss (Mieten, Lehrerdeputatsstunden, etc.)
##Integration von Inhalten der Modellprogramme in bereits bestehende An-gebote in öffentlicher oder freier Trägerschaft
##Finanzierung im Rahmen der kommunalen Übergangsgestaltung

Neben der kommunalen Verankerung der Projekte müssen weitere Unterstützungsmöglichkeiten auf den unterschiedlichen Ebenen ausgelotet werden. … Weitere Drittmittel können sich als hilfreicher Baustein bei einer Mischfinanzierung eignen, so etwa:

##ESF-Landesprogramme und andere Landesmittel
##Landschaftsverbände
##Arbeitsverwaltung: Jobcenter und Arbeitsagenturen
##Stiftungen
##kirchliche Mittel bei konfessionellen Trägern
##trägereigene Mittel
##Spenden
##Mittel aus der Kooperationen mit der Wirtschaft/den Betrieben
##Förderkreise und Fördervereine
…“

Die Handreichung Jugendsozialarbeit verstetigen will verschiedenen Akteuren und Kooperationspartner/-innen sowie örtlichen und regionalen Trägern umfassende Informationen zur Jugendsozialarbeit geben. Neben den fachlichen oben stehenden Ausarbeitungen, werden auch praktische Erfahrungen der Standorte bei ihren Aktivitäten zur Verstetigung weitergegeben. Diese sind ergänzt durch konkrete Tipps zum weiteren Vorgehen. Dazu gehören auch Überlegungen zur Kofinanzierung und rechtskreisübergreifenden Absicherung der Jugendsozialarbeit.

www.jugendsozialarbeit.de/jugend_staerken

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: KV_Handreichung_JSA_verstetigen_August_13.pdf

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