Handreichung: Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung für Geflüchtete

Der Zugang zu Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung hat für die Integration Geflüchteter eine zentrale Bedeutung. Jedoch ist der rechtliche Rahmen, in dessen Ausbildung möglich ist, komplex. Es müssen sozial-, aufenthalts- und asylverfahrensrechtliche Regelungen zu Förderinstrumenten, Beschäftigungserlaubnis und räumlichen Beschränkungen berücksichtigt werden. Der Deutsche Verein will mit seiner neuen Handreichung Praktiker*innen bei der Beratung sowie Leistungsgewährung unterstützen. Ihnen soll die Handreichung als verständliche Praxishilfe dienen.

Eine frühe Arbeitsmarktintegration ermöglichen

Die Handreichung gliedert sich anhand von Maßnahmen bzw. Förderinstrumenten. Innerhalb der jeweiligen Maßnahmen werden jeweils die vier Statusgruppen Asylsuchende, Personen mit einer Duldung, Schutzberechtigte (= im Asylverfahren anerkannte Personen) sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltstitel erörtert.

Bedeutend werden die Themen:

  • Beschäftigungserlaubnis
  • Förderinstrumente für die Vorbereitung einer Berufsausbildung
  • Förderinstrumente für die Durchführung einer Berufsausbildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen
  • Räumliche Beschränkungen
  • Wohnsitzregelungen

 

Quelle: Deutscher Verein

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