Mit dem „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vom 27. Juli 2015 – in Kraft getreten am 1. August 2015 – wurde die bereits seit dem 1. Juli 2011 bestehende Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende in § 25a Aufenthaltsgesetz erheblich verändert und die allgemeine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung in § 25b Aufenthaltsgesetz neu eingeführt.
Jedoch wurden im Vergleich zur Gesamtzahl der in Deutschland langjährig lebenden Menschen mit Duldung vergleichsweise wenige Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a und b AufenthG erteilt.
Vor diesem Hintergrund hat der Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe erläutert die Normen näher. Die einzelnen Voraussetzungen, inkl. der Hürden und Möglichkeiten werden vorgestellt.
Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Berater/innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten. Sie wurde praxisorientiert gestaltet und enthält zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis.“
Die Broschüre steht über aufgeführten Link oder im Anhang zum Download zur Verfügung.
Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung
Links: http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/migration/publikationen/
Quelle: Paritätischer Gesamtverband