Obdachlose Menschen werden zunehmend Opfer von Straftaten und Gewaltkriminalität. Seit dem Berichtsjahr 2011 werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Das bedeutet, dass bei Delikten, in denen eine Opfererfassung erfolgt, auch die Opferspezifik mit angegeben werden muss. Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Seit Einführung der Opfererfassung ab Berichtsjahr 2011 gibt es das Merkmal „obdachlose Person“. Seit 2014 wird der inhaltsgleiche Begriff „Obdachlosigkeit“ für die Erfassung genutzt. Die Bundestagsfraktion Die Linke wollte von der BUndesregierung wissen, wie sich die Gewlatkirminalität gegen Obdachlose entwickelt hat. Dazu gibt die Bundestegierung in einer Antwort auf die Kleine Anfrage Auskunft. Die Bundesregierung schreibt von einem kontinuierlichen Anstieg der Gewalt gegen Obdachlose.
Kontinuierlicher Anstieg der Gewalt gegen Obdachlose
Bei der Gewaltkriminalität ist ein Anstieg von 249 Opfern im Jahr 2011 auf 592 Opfer im Jahr 2017 zu verzeichnen. Im Jahr 2011 wurden diverse Straftaten gegen insgesamt 602 Obdachlose, darunter 496 Männer und 106 Frauen, dokumentiert. Auch diese Straftaten haben zugenommen. 2017 wurden den Angaben zufolge 1.389 obdachlose Opfer von Straftaten registriert, darunter 1.109 Männer und 280 Frauen.
Ursache rechtes Gedankgut?
Die Linken sehen als Ursache der zunehmen Gewaltkriminalität menschenverachtende
oder rechtsextreme Motive; Sozialdarwinismus gepaart mit der Überzeugung, dass Wohnungslose „unwertes Leben“ darstellen. Laut der Statistik der AmadeuAntonio-Stiftung zu Opfern rechter Gewalt wurden seit 1990 mindestens 26 Obdachlose von Rechtsextremisten umgebracht.
Quelle: Die Linke; Pressedienst des Deutschen Bundestages