Ausbildung besser machen! – Der DGB Ausbildungsreport

Die DGB-Jugend legte ihren mittlerweile DGB-Jugend-Ausbildungsreport-2018 vor:

Zwar sind immer noch die meisten Auszubildenden (70,2 Prozent) mit ihrer Ausbildung zufrieden, die Tendenz sinkt jedoch und es gibt erhebliche Branchenunterschiede: Verwaltungsfachangestellte, Mechatroniker und Industriemechaniker sind über Durchschnitt zufrieden. Hotelfachleute, Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Auszubildende im Einzelhandel und in Teilen des Handwerks bewerten ihre Betriebe dagegen mangelhaft. In den schlecht bewerteten Ausbildungsberufen sind die Abbruchquoten hoch und die Arbeitgeber klagen über Schwierigkeiten Ausbildungsstellen zu besetzen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bezeichnet die Lage auf dem Ausbildungsmarkt als nach wie vor angespannt. Hannack forderte die Arbeitgeber auf, ihre Praxis der Bestenauslese zu beenden und auch Jugendlichen ohne mittleren Schulabschluss oder Abitur eine Chance zu geben. Es stünden genügend ausbildungsbegleitende Hilfen wie die Assistierte Ausbildung zur Verfügung, um die Betriebe zu unterstützen. Sie müssten diese aber auch nutzen.

Ausbildungsreport 2018: Die wichtigsten Ergebnisse

  • 70,2 Prozent der Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung zufrieden
  • 36,3 Prozent der befragten Auszubildenden mussten regelmäßig Überstunden machen. Durchschnittlich 4,1 Stunden arbeiten die Auszubildenden, die regelmäßig Überstunden machen müssen, pro Woche mehr.
  • 10 Prozent der Auszubildenden unter 18 Jahren mussten in der Woche mehr als 40 Stunden arbeiten, obwohl das verboten ist.
  • 33,3 Prozent der Auszubildenden haben keinen betrieblichen Ausbildungsplan obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • 10,9 Prozent der Auszubildenden steht ihr_e Ausbilder_in „selten“ oder „nie“ am Ausbildungsplatz zur Verfügung.
  • 14 Prozent der Auszubildenden werden „selten“ oder „nie“ von ihrem_ihrer Ausbilder_in betreut.
  • 56 Prozent der Auszubildenden finden die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts „sehr gut“ oder „gut“.
  • 766 Euro ist die durchschnittliche Ausbildungsvergütung über alle Ausbildungsjahre, Berufe und das Geschlecht hinweg (tariflicher Durchschnittswert 876 Euro). In männlich dominierten Berufen liegt die Ausbildungsvergütung mit durchschnittlich 844 Euro um 14,7 Prozent über dem Wert der von Frauen bevorzugten Berufen (736 Euro).
  • 38,9 Prozent der Auszubildenden im letzten Ausbildungsjahr wissen noch nicht, ob sie im Anschluss an ihre Ausbildung übernommen werden.

Branche

Die Bewertung der Ausbildungsqualität ist stark abhängig vom jeweiligen Ausbildungsberuf bzw. der Branche. Wie der Ausbildungsreport 2018 erneut zeigt, gibt es erhebliche Unterschiede. Am besten bewerten die angehenden Verwaltungsfachangestellten, die in diesem Jahr zum ersten Mal im Rahmen des Ausbildungsreports befragt wurden, die Qualität ihrer Ausbildung. Auf den Rängen zwei bis fünf folgen die künftigen Mechatroniker_innen, Industriemechaniker_innen, Elektroniker_innen für Betriebstechnik sowie Zerspanungsmechaniker_innen, die bereits in den zurückliegenden Jahren in der Spitzengruppe vertreten waren. Knapp dahinter rangieren mit den Industrie- und Bankkaufleuten zwei weitere Ausbildungsberufe, die seit vielen Jahren konstant gute Ergebnisse erzielen. Die Industriekaufleute, im Vorjahr noch auf Rang zwei, rutschten in diesem Jahr auf den sechsten Rang und befinden sich damit nun in der Gruppe der Berufe mit mittlerenBewertungen. Am unteren Ende der Skala rangieren Hotelfachleute, zahnmedizinische Fachangestellte sowie Auszubildende in Teilen des Handwerks. Sie sind mit ihrer Ausbildung besonders unzufrieden. Hier sind größere Anstrengungen nötig, um die Berufe für junge Menschen attraktiv zu machen. Erfreulich gestaltet sich die Entwicklung bei den Köchinnen und Köchen, die in diesem Jahr insbesondere die fachliche Qualität ihrer Ausbildung besser bewertet haben als in den zurückliegenden Jahren. Dies schlägt sich auch in der persönlichen Beurteilung und im Gesamtranking nieder. So steigt dieser Beruf in 2018 von Rang 20 im letzten Jahr auf Rang 15. Hier zeigt sich, dass auch im Hotel- und Gaststättenbereich eine gute Ausbildungszufriedenheit erreicht werden kann, wenn die Qualität der Ausbildung erhöht wird.

Betriebsgröße

Nach wie vor gilt der Grundsatz: Je größer der Betrieb, desto höher die Zufriedenheit der Auszubildenden. Das gute Abschneiden von großen Betrieben kann auf der einen Seite durch gute personelle und materielle Voraussetzungen begründet werden, mit denen eine strukturierte und qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet werden kann. Zum anderen verfügen Großbetriebe eher über kollektive Mitbestimmungsstrukturen wie Betriebs- und Personalräte oder Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Sie achten darauf, dass Ausbildungspläne eingehalten und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Klein- und Kleinstbetriebe hingegen stehen vor der Herausforderung, mit wenig Personal flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren zu müssen. Sie binden ihre Auszubildenden überdurchschnittlich stark nach Auftragslage – und weniger nach betrieblichem Ausbildungsplan – in die Arbeit mit ein. So müssen Auszubildende in kleinen Betrieben häufiger ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen, während gleichzeitig die fachliche Anleitung darunter leidet.

Schwerpunktthema: Arbeitszeit in der Ausbildung

Arbeitszeiten spielen eine große Rolle für Auszubildende. Schichtarbeit, überlange Ausbildungstage und unregelmäßige Arbeitszeiten sind belastend und gehen auf die Psyche. Sie bilden keine guten Voraussetzungen für Lernerfolge. Um der Belastung der Auszubildenden in diesem Bereich auf den Grund zu gehen, ist die Arbeitszeit in der Ausbildung Themenschwerpunkt des diesjährigen Ausbildungsreports. Fakt ist: Noch immer müssen zwei Drittel der befragten Auszubildenden regelmäßig Überstunden leisten. Auch gibt es seit vielen Jahren eine beachtliche Menge an Gesetzesverstößen, die die Arbeitszeit von Auszubildenden betreffen.

Fazit und Forderungen des DGB

Der DGB betont, in vielen Branchen seien die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht eingehalten worden. Um die betrieblichen Ausbildungsbedingungen zu verbessern und gleichzeitig die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Ausbildung aufrechtzuerhalten, setzt der DGB auf eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Zum Ende des Ausbildungsreports formuliert der Gewerkschaftsbund seine Anliegen. Er fordert u.a.:

  • Mindestausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung ist ein Wesensmerkmal der dualen Berufsausbildung. Sie muss in ihrer Höhe dazu geeignet sein, Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, fordert die Gewerkschaftsjugend die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (MiAV). Vorrang haben dabei stets die geltenden Tarifverträge. Die DGB-Jugend fordert eine MiAV in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung über alle Branchen. So werden die Schwachstellen der jetzigen Regelung im BBiG beseitigt. Auf die MiAV darf keine Anrechnung von Kost und Logis, Fahrtkosten, Schulgeld sowie weitere zu leistende Bestandteile einer Ausbildungsvergütung, wie etwa Jahressonderleistungen, erfolgen. Überstunden sind gesondert zu vergüten. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass auch bei der außerbetrieblichen sowie schulischen Ausbildung die MiAV nicht unterschritten wird. Zudem muss eine Mindestausbildungsvergütung auch für betrieblich-schulische Ausbildungen (z. B. in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen) gelten.
  • Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit: Die unterschiedlichen Anrechnungsmodelle von Berufsschulzeiten auf die wöchentlichen Ausbildungszeiten sind bei minder- wie volljährigen Auszubildenden aufzuheben. Die Berufsschulzeit muss für alle Auszubildenden inklusive der Wege- und Pausenzeiten vollständig auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden. Die Rückkehrpflicht von Auszubildenden in den Betrieb nach der Berufsschule muss abgeschafft werden. Daher braucht es die Aufnahme einer Regelung in das BBiG, der dem § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz entspricht bzw. die Wiederaufnahme der über 18-jährigen Auszubildenden in das Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Ankündigungsfrist bei geplanter Nichtübernahme: Planungssicherheit und Perspektiven nach der Ausbildung sind wichtig. Die Gewerkschaftsjugend macht sich stark für eine unbefristete Weiterbeschäftigung ausgebildeter Fachkräfte. Für den Fall einer beabsichtigten Nichtübernahme muss im § 24 BBiG eine dreimonatige Ankündigungsfrist verankert werden
  • Ausbildungsmittel und Fahrtkosten: Auszubildende haben einen Anspruch auf Chancengleichheit beim Zugang zur Ausbildung. Sie darf nicht an finanziellen Belastungen scheitern. Daher müssen alle im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehenden Kosten vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Neben betrieblichen Ausbildungsmitteln wie Sicherheitskleidung und Arbeitsmittel sind auch die schulischen Mittel, z. B. Fachliteratur, durch den Arbeitgeber zu tragen. Fahrt kosten vom Wohnort zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule sowie die Unterkunftskosten im Blockunterricht müssen erstattet werden. In § 14 BBiG muss eine Klarstellung zur Kostenfreiheit erfolgen.
  • Verbindlicher Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe: Die DGB-Jugend steht für eine vollwertige Ausbildung und lehnt Schmalspurausbildungen sowie eine Modularisierung der Ausbildung ab. Für Auszubildende fehlt derzeit ein verbindlicher Durchstieg von ihrer zweijährigen in dreijährige Ausbildungsberufe. Zudem besteht in der Praxis eine fehlende Bereitschaft der Arbeitgeber, Anschlussverträge für Auszubildende in zweijährigen Berufen zuzulassen. Die Gewerkschaftsjugend fordert deshalb die Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf einen verbindlichen Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe im BBiG.

Quelle: DGB

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