Der Bundesrat will dafür sorgen, dass auch nach dem Jahr 2013 für alle Kinder und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets erreichbar ist. Zudem sei die Finanzierung von Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen weiterhin zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf verabschiedet.
Konkret sieht dieser die Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit sowie der Mehraufwendungen für Mittagessen vor. Aber auch die Weiterfinanzierung anderer Projekte aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund sollen möglich sein. Hierzu sollen die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Finanzierungsbefristungen (31. Dezember 2013) aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf wurde mit einer Eilbedürftigkeit versehen und an die Bundesregierung geleitet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihre Auffassung darzulegen. Innerhalb von drei Wochen ist der Gesetzentwurf von der Regierung an den Bundestag weiterzuleiten.
Quelle: Presseinformation Bundesrat