Die Strukturen einer oder eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind bisher nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Es fehlt zudem eine entsprechend verankerte und durch Forschungsergebnisse fundierte Berichtspflicht. Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll das ändern. Es wird ab 11. Oktober im Bundestag beraten.
Gesetzlicher Auftrag
Mit dem Gesetz wird die Stelle einer oder eines UBSKM und die entsprechenden Aufgaben definiert. Zu den Aufgaben gehören etwa das Eintreten für Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben. Ein*e UBSKM soll Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Intervention entwickeln, Hilfe- und Unterstützungsleistungen sowie eine unabhängige, systematische und transparente Aufarbeitung auf politischer, staatlicher und institutioneller Ebene fördern. Die Initiierung und Durchführung von Forschungs- und Untersuchungsvorhaben sowie Öffentlichkeitsarbeit gehören ebenso zum Auftrag.
Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission
Bei der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten wird außerdem ein Betroffenenrat und eine Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Unabhängige Aufarbeitungskommission) eingerichtet. Amt und Räte arbeiten bereits seit Jahren, ein*e UBSKM wurde bereits im März 2010 installiert. Das Gesetz schafft nun verbindliche Grundlagen, es regelt die Wahl, die Amtszeit und die Unabhängigkeit. In jeder Legislatur ist außerdem ein Bericht über die Entwicklungen vorzulegen.
Stellungnahmen der Verbände
Nach der 1. Lesung des Gesetzes am 11. Oktober berät unter anderem der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den Beratungen werden Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen berücksichtigt. Unter anderem haben das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken sowie das Kommissariat der deutschen Bischöfe gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensobernkonferenz Stellungnahmen abgegeben. Beide unterstützen die Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft, das Recht von Kindern und Jugendliche auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu verwirklichen. Das ZdK schreibt unter anderen, es bleibe weiter drängende Aufgabe des Gesetzgebers, alle Optionen zu prüfen, um Aufarbeitung in allen Bereichen der Gesellschaft voranzutreiben, individuelle Aufarbeitung zu ermöglichen und Maßnahmen und verbindliche Standards für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu sichern. Bischöfe und Caritas fordern unter anderem stärkere ressortübergreifende Befugnisse einer*eines UBSKM, die im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt bleiben soll.
Quellen: BMFSFJ, Bundestag, ZdK