Die Bundesagentur für Arbeit hat in einem Jahr fast eine Million Strafmaßnahmen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Fast ein Drittel davon traf Familien. Eine Abfrage von Katja Kipping (MdB) – Die Linke ergab, dass in einem Jahr 310.000 Sanktionen gegen Familien mit Kindern verhängt wurden. 96.000 davon trafen Alleinerziehende. Kipping plädierte den „Jugendsozialarbeit News“ gegenüber dafür, die Sanktionen abzuschaffen und eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050,- € netto einzuführen. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) steht noch eine Entscheidung aus, ob Sanktionen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die Sanktionen verhängte die BA vor allem dann, wenn Hartz-IV-Beziehende Termine verpassten. Beim Amt selbst oder bei Psychologen oder Ärzten. Auch die Ablehnung eines Jobs oder ein Mangel an Bewerbungen kann zu Sanktionen führen.
Sanktionen gegen Familien mit Kindern bedeuten in ihrer Konsequenz, dass das Geld auch bei den Kindern fehlt. Sanktionen gefährden nach Kippings Auffassung das Kindeswohl und gehören abgeschafft.
Wann entscheidet das BVerfG?
Eine Entscheidung im beim BVerfG anhängigen Vorlageverfahren hätte eigentlich schon letztes Jahr getroffen werden sollen. Da stand das Vorhaben auf Platz 25 der Jahresplanungen. Für 2018 steht der offene Punkt wieder in der Jahresvorschau. Dieses Mal auf Platz 22. Mit einer baldigen Entscheidung ist demnach nicht zu rechnen.
Quelle: Katja Kipping – Die Linke; Spiegel online; KNA; Harald Thomé