Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung realisieren

Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen.

Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie Landesbehindertenbeauftragte forderten im Hinblick auf Arbeits- und Sozialministerkonferenz (28./29.11.12) Korrekturen.

Die am 22. Oktober vorgestellten Ergebnisse erreichten bei weitem nicht die von Bund und Ländern selbst gesteckten Ziele. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, wie die von Bund und Ländern angestrebte Personenzentrierung verwirklicht werden soll. Es zeichnet sich ab, dass die Hürden für alternative Leistungsanbieter zu Werkstätten für behinderte Menschen viel zu hoch sein werden. Wer gehofft hatte, Unterstützungen zukünftig flexibel einsetzen zu können, müsste von den nun vorliegenden Ergebnissen bitter enttäuscht sein.“

Quelle: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Ähnliche Artikel

Der Bildausschnitt zeigt eine Hand, die mit einem Kugelschreiber ein Kreuz auf einem blauen Wahlzettel machen möchte.

Jugendliche nehmen das Wählen ernst

Für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) haben Thorsten Faas, Sigrid Roßteutscher und Armin Schäfer analysiert, wie junge Menschen über die vergangene Bundestagswahl denken. Weniger das Ergebnis, mehr

Demonstrierende junge Frauen mit bunten Plakaten, die auf das Problem des Klimawandels hinweisen und von denen eine Frau ein Megaphon in der Hand hält.

Hürden und Schwierigkeiten für die Jugendbeteiligung

Aktuelle Forschungsbefunde des Deutschen Jugendinstituts (DJI) machen deutlich, dass strukturelle Hürden und soziale Ungleichheit verhindern, dass Kinder und Jugendliche ihre gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte wahrnehmen können.

Zum Inhalt springen